Guten Tag,
ich habe heute einen Ablehnungsbescheid für den Studiengang Deutschsprachige Literaturen (MA) erhalten, der mit einem Formfehler bzw. dem Fehlen des erforderlichen Abschlusszeugnisses begründet wird. Diese Unterlagen habe ich jedoch eingereicht. Ich wollte mich erkundigen, ob das Zeugnis im Zuge des Verfahrens verloren gegangen oder mein Bachelorstudium grundsätzlich unzulässig für diesen Master ist.
An wen kann ich mich bitte zur Prüfung dieser Angelegenheit wenden?
Vielen Dank!
Hallo Fellini,
Diese Frage können wir Ihnen nicht beantworten, da die Dokumente für die Bewerbung für den Masterstudiengang Deutschsprachige Literaturen nicht vom Campus-Center, sondern vom Fachbereich Sprache, Literatur, Medien geprüft werden. Sie müssen sich mit dieser Frage also an den Fachbereich wenden. Kontaktdaten finden Sie hier: https://www.slm.uni-hamburg.de/germanis ... choff.html
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Diese Frage können wir Ihnen nicht beantworten, da die Dokumente für die Bewerbung für den Masterstudiengang Deutschsprachige Literaturen nicht vom Campus-Center, sondern vom Fachbereich Sprache, Literatur, Medien geprüft werden. Sie müssen sich mit dieser Frage also an den Fachbereich wenden. Kontaktdaten finden Sie hier: https://www.slm.uni-hamburg.de/germanis ... choff.html
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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