Bearbeitet Noch kein Zeugnis
Hallo Campus Team,
Ich habe meinen Bachelor zwar bereits bestanden, erhalte das Zeugnis jedoch erst nach Abgabe der Immatrikulationsunterlagen. Genügt eine Leistungsbescheinigung oder wie muss ich in diesem Falle vorgehen?
Freundliche Grüße
Re: Noch kein Zeugnis
Hallo Terry,

Wenn Sie sich für einen Masterstudiengang einschreiben, ist das gar kein Problem. Dann können Sie das Zeugnis bis zum Ende des ersten Mastersemesters (31.03.) nachreichen und müssen jetzt gar nichts statt dessen einreichen. Eine Ausnahme sind Masterstudiengänge mit papierloser Bewerbung - in dem Fall benötigen wir zur Immatrikulation ein Transcript of Records zum Nachweis der in der Online-Bewerbung angegebenen Note.

Wenn Sie sich für einen Bachelorstudiengang mit Ihrer ersten Bachelornote beworben haben, melden Sie sich bitte noch einmal.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Re: Noch kein Zeugnis
Sehr geehrte Frau Schelling,
Vielen Dank für Ihre Rückmeldung.

Es handelt sich bei der Immatrikulation um einen Bachelorstudiengang.

Viele Grüße,
Re: Noch kein Zeugnis
Hallo Terry,

Das könnte dann leider ein Problem darstellen. Damit Sie sich mit der Note eines Studiums für einen Bachelorstudiengang bewerben können, muss das entsprechende Studium bereits innerhalb der Bewerbungsfrist vollständig abgeschlossen sein, da ohne den Abschluss keine Hochschulzugangsberechtigung vorliegt. Sie benötigen daher zur Immatrikulation eine Bescheinigung der Hochschule, an der Sie den Bachelorabschluss erworben haben, die bescheinigt, dass das Bachelorstudium schon vor dem 15.07.2019 vollständig abgeschlossen war und auch die Note bestätigt, mit der Sie sich beworben haben. Sollten Sie so eine Bescheinigung nicht erhalten können, wird Ihre Zulassung zurückgenommen, da Sie dann die Hochschulzugangsberechtigung nicht nachweisen können.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Re: Noch kein Zeugnis
Sehr geehrte Frau Schelling,
Vielen Dank für Ihre Rückmeldung.

Ich habe bereits 2015 meine Hochschulberechtigung durch mein Abitur erhalten. Ich habe mich für den Bachelor Studiengang an der Universität Hamburg jetzt allerdings mit meinem Bachelorzeugnis beworben, da der Durchschnitt Von diesem deutlich besser ist. Sind die Umstände trotzdem die Selben? Offiziell bin ich erst ab dem 31.8.2019 an meiner derzeitigen Hochschule exmatirkuliert. Gibt es eine Möglichkeit den Fall morgen telefonisch mit Ihnen zu besprechen?

Liebe Grüße,
Theresa Hunger
Re: Noch kein Zeugnis
Liebe Frau Hunger,

Dass Sie das Abitur haben, macht für den Sachverhalt keinen Unterschied, da Sie sich nicht mit Ihrer Abiturnote, sondern mit der Note des Bachelorabschlusses beworben haben. Eine Bewerbung mit der Bachelornote ist aber nur dann möglich, wenn das Bachelorstudium zur Zeit der Bewerbung vollständig abgeschlossen ist, wie oben erläutert. Wir können gern telefonisch noch einmal darüber sprechen, ich werde Ihnen aber auch am Telefon keine andere Auskunft geben können als ich das hier tue. Sollten Sie dennoch weiterhin Bedarf nach einem Telefongespräch haben, melden Sie sich bitte noch einmal.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Re: Noch kein Zeugnis
Sehr geehrte Frau Schelling,
Vielen Dank für Ihre Antwort.

Meinerseits sind nun alle offenen Fragen geklärt. Ich danke Ihnen früh Ihre Mühe und wünsche Ihnen einen schönen Tag.

Freundliche Grüße
Theresa Hunger
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