KV-Nachweis nachreichen
Verfasst: Di 27. Aug 2019, 15:01
Hallo,
ich konnte bei der Einreichung des Immatrikulationsantrags den Nachweis der Krankenversicherung noch nicht mit abgeben, da ich die Krankenversicherung erst noch wechseln muss.
Einmal habe ich gelesen, dass man den KV-Nachweis bis spätestens Mitte Oktober nachreichen sollte und an einer anderen Stelle stand, dass der Nachweis spätestens 10 Tage nach Einreichung des Immatrikulationsantrags nachgereicht werden muss.
Welche Frist ist jetzt die richtige und für den Fall der 10-Tages-Frist: verfällt mein Studienplatz, wenn der Nachweis zu spät kommen sollte?
Vielen Dank und viele Grüße,
Lisa Zimmermann
ich konnte bei der Einreichung des Immatrikulationsantrags den Nachweis der Krankenversicherung noch nicht mit abgeben, da ich die Krankenversicherung erst noch wechseln muss.
Einmal habe ich gelesen, dass man den KV-Nachweis bis spätestens Mitte Oktober nachreichen sollte und an einer anderen Stelle stand, dass der Nachweis spätestens 10 Tage nach Einreichung des Immatrikulationsantrags nachgereicht werden muss.
Welche Frist ist jetzt die richtige und für den Fall der 10-Tages-Frist: verfällt mein Studienplatz, wenn der Nachweis zu spät kommen sollte?
Vielen Dank und viele Grüße,
Lisa Zimmermann