Exmatrikulationsbescheinigung auch nachträglich?
Verfasst: Do 24. Sep 2015, 22:32
Hallo liebes Team der Uni Hamburg,
ich beginne zum WS 2015/16 ein Pharmaziestudium an der Uni Hamburg, bin aber im Moment noch bei meiner alten Hochschule eingeschrieben (Universität Regensburg). Da ich meine Abschlussarbeit erst zum 30.09. abgeben kann, kann ich mich hier auch noch nicht exmatrikulieren lassen. Nun wäre meine Frage ob ein einfacher Vermerk "Exmatrikulationsbescheinigung wird nachgereicht" in den Immatrikulationsunterlagen für die Uni Hamburg in meinem Fall genügt.
Danke für Ihre Zeit.
Beste Grüße,
Ludwig
ich beginne zum WS 2015/16 ein Pharmaziestudium an der Uni Hamburg, bin aber im Moment noch bei meiner alten Hochschule eingeschrieben (Universität Regensburg). Da ich meine Abschlussarbeit erst zum 30.09. abgeben kann, kann ich mich hier auch noch nicht exmatrikulieren lassen. Nun wäre meine Frage ob ein einfacher Vermerk "Exmatrikulationsbescheinigung wird nachgereicht" in den Immatrikulationsunterlagen für die Uni Hamburg in meinem Fall genügt.
Danke für Ihre Zeit.
Beste Grüße,
Ludwig