Sehr geehrte Damen und Herren,
ich hätte eine Frage zum Englisch-Sprachnachweis, den man für die Immatrikulation für das Fach Psychologie (Master) an die Uni Hamburg schicken muss. In den Informationen zur Bewerbung steht, dass dafür eine Kopie der Hochschulzugangsberechtigung eingesendet werden kann, sofern daraus erkennbar ist, dass man mindestens sechs Jahre Schulunterricht in Englisch hatte.
In meiner Hochschulzugangsberechtigung wird angegeben, dass ich acht Jahre Englisch-Unterricht hatte, allerdings handelt es sich dabei um eine HZB aus Österreich. Wird diese ebenfalls als Nachweis der Englischkenntnisse akzeptiert?
Möglicherweise ist es außerdem wichtig anzugeben, dass ich bei der Bewerbung keine Vorprüfungsdokumentation der HZB durch uni-assist eingesendet habe. Dies war laut einer Mitarbeiterin der Studienberatung nicht notwendig, da die Notensysteme in Österreich und Deutschland gleich seien.
Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe.
Mit freundlichen Grüßen,
Linda Branecka
Liebe Frau Branecka,
Ihr Zeugnis reicht als Englischnachweis aus. In Bezug auf Ihre weiteren Fragen weiß ich, dass Sie bereits mit dem Team Bewerbung und Zulassung in Kontakt stehen - Ihr Fragen werden dort geklärt.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Ihr Zeugnis reicht als Englischnachweis aus. In Bezug auf Ihre weiteren Fragen weiß ich, dass Sie bereits mit dem Team Bewerbung und Zulassung in Kontakt stehen - Ihr Fragen werden dort geklärt.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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