Sehr geehrte Damen und Herren,
ich möchte gerne Widerspruch einlegen gegen meinen Ablehnungsbescheid für eine Master-Bewerbung im Studiengang Erziehungs- und Bildungswissenschaften aufgrund angeblicher formaler Fehler.
Hierzu 2 Fragen:
1. Wie erfolgversprechend schätzen Sie das Verfahren ein? Ich habe 2010 mein Magister-NF-Studium in Erziehnugswissenschaft erfolgreich abgeschlossen und mich nun auf einen Masterplatz beworben. Mit meinem Magister-Zeugnis habe ich zweifelsfrei den Besuch der erforderlichen Lehrveranstaltungen laut Punkt 1.3 der Zulassungsvoraussetzungen in den Bewerbungsinformationen des Fachbereichs bewiesen. Es steht in den Bewerbungsinformationen nicht, in welcher Form der Nachweis zu erbringen ist. Auf Nachfrage wurde ich nun informiert, dass ich ein Transcript of Records oder Äquivalentes hätte beilegen müssen. Beides gab es im Magister nicht. Hierüber wurde ich zudem in der Beratung nicht informiert.
2. Wann erfahre ich die Höhe der Kosten und habe ich dann vor der Entscheidung noch die Möglichkeit, den Widerspruch zurückzuziehen?
Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen, YW
Hallo Yoko,
Widersprüche werden im Einzelfall geprüft, gerade dann, wenn es um Differenzen bezüglich eingereichter Dokumente geht. Hierzu kann ich Ihnen also keine Einschätzung geben.
Die Kosten richten sich nach der Gebührensatzung für die Inanspruchnahme besonderer Leistungen der Universität Hamburg und liegen für ein erfolgloses Widerspruchsverfahren ein-schließlich der Widerspruchsverfahren in Zulassungs- und Prüfungsangelegenheiten zwischen 25 € und 450 €. Sie können den Widerspruch zu jedem Zeitpunkt im Widerspruchsverfahren zurückziehen, das befreit Sie aber nicht zu jedem Zeitpunkt von den Kosten. Weitere Informationen dazu finden Sie hier: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ersprueche
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Widersprüche werden im Einzelfall geprüft, gerade dann, wenn es um Differenzen bezüglich eingereichter Dokumente geht. Hierzu kann ich Ihnen also keine Einschätzung geben.
Die Kosten richten sich nach der Gebührensatzung für die Inanspruchnahme besonderer Leistungen der Universität Hamburg und liegen für ein erfolgloses Widerspruchsverfahren ein-schließlich der Widerspruchsverfahren in Zulassungs- und Prüfungsangelegenheiten zwischen 25 € und 450 €. Sie können den Widerspruch zu jedem Zeitpunkt im Widerspruchsverfahren zurückziehen, das befreit Sie aber nicht zu jedem Zeitpunkt von den Kosten. Weitere Informationen dazu finden Sie hier: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ersprueche
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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