Hallo,
ich habe mich für das Wintersemester an der Uni Hamburg (1. Priorität) und Uni Bremen (2. Priorität) für ein Zweitstudium Psychologie B.Sc. über das DOSV beworben. In der 2. Koordinationsphase habe ich ein Zulassungsangebot von der Uni Bremen erhalten, auf das ich nicht reagiert habe, da ich bis zum Schluss (allerletztes Nachrückverfahren) meine Chancen bei der Uni Hamburg wahren wollte.
Nun habe ich per Mail die folgende Info bekommen: "Sehr geehrter Herr Howe,
für Ihre Bewerbung
Hochschule: Universität Bremen
Studienangebot: Psychologie (VF) FS1
wurde automatisch die Zulassung erteilt. Alle anderen Bewerbungen scheiden aus dem Verfahren aus und weitere Zulassungen sind nicht mehr möglich."
Nehme ich nun nicht mehr an dem Nachrückverfahren der Uni Hamburg teil?! In einer anderen ähnlichen Anfrage hier im Forum hat Frau Birte Schelling folgendes geschrieben: "Bei einer automatischen Annahme des Zulassungsangebots werden Sie in den Nachrückverfahren für höher priorisierte Bewerbungen berücksichtigt. Nur wenn Sie selbst das Angebot aktiv annehmen, werden Sie aus den Nachrückverfahren für höher priorisierten Angebote ausgeschlossen."
Was stimmt nun? Wenn ich bei DOSV schaue, ist die Uni Hamburg nicht mehr vertreten...
Falls ich noch am Nachrückverfahren teilnehmen sollte: Bis wann läuft dieses und kann gesagt werden, wie hoch die Chancen auf einen Platz in Psychologie B.Sc. mit einer Note von 1,4 sind?
Vielen Dank!
Mit freundlichen Grüßen
Christopher Howe
Lieber Herr Howe,
Die Auskunft, die Sie zitieren ist, richtig. In Ihrem Account bei hochschulstart ist die Bewerbung für Psychologie an der Uni Hamburg zwar nicht mehr vorhanden, dennoch nehmen Sie aber am Nachrückverfahren teil, sofern ein Nachrückverfahren statt findet. Im Nachrückverfahren erhalten Sie kein Zulassungsangebot mehr über hochschulstart.de, sondern Sie würden dann direkt einen Zulassungsbescheid in Ihrem Bewerbungsaccount der Uni Hamburg finden. Über das Vorliegen des Bescheids werden Sie per E-Mail informiert.
Die Nachrückverfahren sollten spätestens Ende September abgeschlossen sein. Zu Ihrem Chancen im Nachrückverfahren lässt sich keine Auskunft geben.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Die Auskunft, die Sie zitieren ist, richtig. In Ihrem Account bei hochschulstart ist die Bewerbung für Psychologie an der Uni Hamburg zwar nicht mehr vorhanden, dennoch nehmen Sie aber am Nachrückverfahren teil, sofern ein Nachrückverfahren statt findet. Im Nachrückverfahren erhalten Sie kein Zulassungsangebot mehr über hochschulstart.de, sondern Sie würden dann direkt einen Zulassungsbescheid in Ihrem Bewerbungsaccount der Uni Hamburg finden. Über das Vorliegen des Bescheids werden Sie per E-Mail informiert.
Die Nachrückverfahren sollten spätestens Ende September abgeschlossen sein. Zu Ihrem Chancen im Nachrückverfahren lässt sich keine Auskunft geben.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
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