Betriebsnummer der Universität Hamburg

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Louis 14
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Bearbeitet Betriebsnummer der Universität Hamburg

Beitrag von Louis 14 »

Sehr geehrtes Team der Universität Hamburg,

Ich habe eine Aufforderung der Krankenkasse erhalten nachzuweisen, dass ich Mitglied der Universität Hamburg bin. Bei der Angabe zur "Hochschule" fordert die Krankenkasse eine Betriebsnummer der Hochschule. Ich hätte gerne, wenn möglich, diese gewusst, um die von der Krankenkasse geforderten Daten auszufüllen.

Mit freundlichen Grüßen,

Louis 14.
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Campus-Center - Birte Schelling
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Re: Betriebsnummer der Universität Hamburg

Beitrag von Campus-Center - Birte Schelling »

Eure Majestät ;) ,

Eine Betriebsnummer hat die Universität Hamburg nicht. Eventuell ist die Umsatzsteueridentifikationsnummer gemeint: https://www.uni-hamburg.de/impressum.html Sollte diese nicht gemeint sein, posten Sie doch bitte hier ein Foto des Teils des Formulars, in dem die Nummer abgefragt wird, dann können wir bestimmt weiter helfen.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
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Universität Hamburg
Louis 14
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Re: Betriebsnummer der Universität Hamburg

Beitrag von Louis 14 »

Sehr geehrte Frau Schelling,

ich danke Ihnen für ihre rasche Antwort. Ich wollte Ihnen ein Foto schicken, doch da die Datenmenge dafür zu groß für den Anhang zu sein scheint, habe ich Ihnen unten aufgeschrieben wie der Teil des Formulars aussieht, der die Betriebsnummer fordert:

"Angaben zur Hochschule:

Name der Hochschule: Betriebsnummer:

Fachsemesteranzahl:

Anschrift:"

Mit freundlichen Grüßen,

Louis 14.
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Campus-Center - Birte Schelling
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Re: Betriebsnummer der Universität Hamburg

Beitrag von Campus-Center - Birte Schelling »

Hallo Louis 14,

Ich konnte die Betriebsnummer nun doch in Erfahrung bringen. Sie lautet 16711009.
Ich vermute allerdings, dass Sie dies Formular nicht ausfüllen müssen. Üblicherweise reicht den Krankenkassen die Immatrikulationsbescheinigung als Nachweis der Mitgliedschaft bei der Hochschule. Sollte die Bescheinigung von der Uni Hamburg unterzeichnet werden sollen: Dies wird bei der Uni Hamburg nicht gemacht - aus dem Grund, dass die Immatrikulationsbescheinigung ausreicht.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
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