Nach Exmatrikulation weiter studieren
Verfasst: Mo 2. Sep 2019, 22:51
hallo liebes team!
ich habe vor ein paar Jahren im Bachelor Psychologie an Ihrer Universität Hamburg studiert, allerdings nach dem zweiten Semester mich exmatrikuliert und eine Ausbildung in einem anderen Bereich gemacht. Inzwischen möchte ich mich beruflich neu orientieren und daher den Psychologie-Bachelor an Ihrer Universität doch weiter machen.
Das Problem: Auf der Seite von dem Institut steht aber das der Einstieg in ein höheres Semester nicht geht und das verstehe ich nicht, weil mir als ich aufgehört habe, gesagt worden ist, das ich mich einfach auf ein höheres semester wieder bewerben kann weil ja einige Leute (grade in dem Fach) wieder aufgehört haben zu studieren. ist diese Information korrekt? oder habe ich jetzt keine chance mehr auf einen platz? handelt es sich in meinen Fall um eine Bewerbung auf ein höheres FS oder um eine Wiedereinschreibung, weil da bin ich mir nicht 100% sicher, ob da ein Unterschied gemacht wird.
eine weitere Hochschulrechtliche Frage: wäre es damals eigentlich möglich gewesen meine Ausbildung zu machen und währenddessen eingeschrieben zu bleiben? hat man hochschulrechtlich überhaupt eine Art Meldepflicht diesbezüglich?
lg und danke
-Max
ich habe vor ein paar Jahren im Bachelor Psychologie an Ihrer Universität Hamburg studiert, allerdings nach dem zweiten Semester mich exmatrikuliert und eine Ausbildung in einem anderen Bereich gemacht. Inzwischen möchte ich mich beruflich neu orientieren und daher den Psychologie-Bachelor an Ihrer Universität doch weiter machen.
Das Problem: Auf der Seite von dem Institut steht aber das der Einstieg in ein höheres Semester nicht geht und das verstehe ich nicht, weil mir als ich aufgehört habe, gesagt worden ist, das ich mich einfach auf ein höheres semester wieder bewerben kann weil ja einige Leute (grade in dem Fach) wieder aufgehört haben zu studieren. ist diese Information korrekt? oder habe ich jetzt keine chance mehr auf einen platz? handelt es sich in meinen Fall um eine Bewerbung auf ein höheres FS oder um eine Wiedereinschreibung, weil da bin ich mir nicht 100% sicher, ob da ein Unterschied gemacht wird.
eine weitere Hochschulrechtliche Frage: wäre es damals eigentlich möglich gewesen meine Ausbildung zu machen und währenddessen eingeschrieben zu bleiben? hat man hochschulrechtlich überhaupt eine Art Meldepflicht diesbezüglich?
lg und danke
-Max