Bearbeitet Bakkalaureus an der Uni Rostock - Master an der Uni Hamburg
Hallo Liebe Studienberatung,

ich habe an der Uni Rostock 2006 meinen Bakkalaureus Artium in Englisch, Nebenfach Deutsch gemacht. Nun überlege ich, den Master an der Un i Hamburg zu machen. Ist dies möglich?

Ich habe zudem naschließend an das Bakkalaureus- Studium ein Pädagogik- Studium (Lehramt an Gymnasien) an der Uni Rostock absolviert, leider ohne Abschluss (die Kurse habe ich vollständig absolviert). Da ich nun gerne als Quereinstieg ins Lehramt wéchseln möchte, benötige ich einen Master-Abschluss, den ich gerne in Hamburg machen möchte. Wird das Lehramts-Studium eventuell vielleicht sogar (teilweise) anerkannt?

Vielen Dank für die Hilfe.
Herzliche Grüße
C. Oldorf
Re: Bakkalaureus an der Uni Rostock - Master an der Uni Ham
Liebe Frau Oldorf,

Mit dem Abschluss, den sie bereits besitzen und einem nicht abgeschlossenen Pädagogik-Studium können Sie sich an der Uni Hamburg nicht direkt für einen Master of Education bewerben, da eine Voraussetzung dafür ein Abschluss in einem lehramtsbezogenen Bachelor-Studiengang ist.

Sie haben aber die Möglichkeit, sich für einen Bachelor-Lehramtsstudiengang zu bewerben und sich nach erfolgreicher Bewerbung die Leistungen aus Ihren vorherigen Studiengängen anerkennen zu lassen, sofern diese den Leistungen gleichwertig sind, die in Ihrem gewählten Lehramtsstudiengang an der Uni Hamburg zu erbringen sind. Sollten Ihnen Leistungen in größerem Umfang anerkannt werden, könne Sie ggf. das Bachelorstudium schnell abschließen und sich anschließend für den Master of Education bewerben. In welchem Umfang Ihnen Leistungen anerkannt werden können, können Sie zunächst einmal selbst einschätzen, indem Sie sich die Studienpläne bzw. die Modulhandbücher der Teilstudiengänge des Lehramtsstudiengangs, der Sie interessiert, anschauen. Die Studienpläne finden Sie hier: http://www.lehramt.uni-hamburg.de/lehra ... dienplaene Die Modulhandbücher finden Sie jeweils am Ende der Fachspezifischen Bestimmungen für Erziehungswissenschaft bzw. Ihre gewünschten Unterrichtsfächer: http://www.uni-hamburg.de/campuscenter/ ... hramt.html

Daran anschließende Fragen hinsichtlich der Anrechenbarkeit konkreter Leistungen müssen Sie direkt an die die jeweiligen Fächer anbietenden Fachbereiche richten, da Anrechnungen an der Uni Hamburg von den Fachbereichen selbst vorgenommen werden. Ihre diesbezüglichen Ansprechpersonen finden Sie in der folgenden Liste (jeweils in der Rubrik „Anrechnung von Studienleistungen“): http://www.lehramt.uni-hamburg.de/infor ... -dezentral
Beachten Sie bei Anfragen aber bitte, dass Leistungsanerkennungen an der Uni Hamburg erst dann verbindlich vorgenommen werden, wenn Sie immatrikuliert sind. Sie können aber dennoch um eine unverbindliche Einschätzung bezüglich der Anerkennbarkeit Ihrer Leistungen bitten. Gut wäre es, wenn Sie bei Ihrer Anfrage schon genauere Informationen hinsichtlich der anzurechnenden Leistungen mitschicken könnten, wie beispielsweise einen Link zu der Studienordnung, nach der die Leistungen erbracht wurden oder einen Link zu einem Modulhandbuch.

Sofern Ihnen für mindestens zwei Teilstudiengänge (z.B. Erziehungswissenschaft und Englisch) Leistungen anerkannt werden würden, haben Sie auch die Möglichkeit der Bewerbung in ein höheres Fachsemester: Eine Bewerbung in ein höheres Fachsemester ist allerdings nur dann möglich, wenn in Erziehungswissenschaft sowie in Ihren Unterrichtsfächern in dem Semester, für das Sie sich bewerben möchten, Studienplätze für höhere Fachsemester angeboten werden. Ob das der Fall ist, steht i.d.R. immer erst zu Beginn der Bewerbungsfristen fest. Zu diesem Zeitpunkt können Sie in Erfahrung bringen, ob Plätze angeboten werden, indem Sie in den Tabellen am Ende des auf der folgenden Seite an erster Stelle verlinkten Dokumentes nachschauen: http://www.uni-hamburg.de/campuscenter/bewerbung.html Für die Bewerbung für ein höheres Fachsemester benötigen Sie Bescheinigungen der Fachbereiche der Uni Hamburg, die Ihre Fächer anbieten, darüber, dass bei Ihnen für die Fächer anrechenbare Leistungen vorliegen (es müssen anrechenbare Leistungen für mindestens zwei Teilstudiengänge vorliegen). Diese Bescheinigungen müssen Sie mit Ihrer Bewerbung einreichen. Die Ansprechpersonen für die Bescheinigungen sind die Zuständigen für die Anerkennungen von Leistungen (s. Link oben).

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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