Bearbeitet Ablehnungsbescheid nach Einreichung der Dokumente
Ich habe ein Ablehunungsbescheid erhalten nachdem ich meine erforderlichen Dokumente eingereicht habe, mit der Begründung meine Hochschulzugangsberechtigung wäre nicht in der von der Universität Hamburg vorgegebenen Form erbracht worden. Laut der Checkliste der Nachweise und Dokumente für die Immatrikulation für Studienanfänger sollte man eine einfache Kopie der Hochschulzugangsberechtigung einreichen, was ich gemacht habe. Eine Äquivalenzbescheinigung war in meinem Fall nicht nötig, da meine luxemburgische Hochschulzugangsberechtigung in drei Sprachen ausgestellt wurde unter anderem auch Deutsch. Könnten Sie mir genau erklären welches Problem bei der Einreichung meiner Hochschulzugangsberechtigung vorliegt?

Mit freundlichen Grüssen,
Dana Bredimus
(meine Bewerbungsnummer:1339149)
Re: Ablehnungsbescheid nach Einreichung der Dokumente
Liebe Frau Bredimus,

Wenn ich Sie richtig verstehe, haben Sie ein ausländisches Zeugnis eingereicht. Darin besteht der Formfehler. Es reicht nicht aus, dass Ihr Zeugnis auf Deutsch ausgestellt wurde, sondern Ihr Schulabschluss muss auch als Hochschulzugangsberechtigung für Deutschland anerkannt werden. Dies erfolgt in der Regel über eine Anerkennung bei uni-assist: https://www.uni-hamburg.de/vpd Wenn diese Anerkennung oder eine gleichwertige Anerkennung nicht bei der Immatrikulation vorliegt, wird Ihre Zulassung zurückgenommen, daher der Ablehnungsbescheid. Auch in der Checkliste wird darauf hingewiesen, dass eine Vorprüfungsdokumentation von uni-assist oder ein entsprechender Anerkennungsvermerk erforderlich ist: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ter-eu.pdf

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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