Leserechtschreibschwäche Nachteilsausgleich
Verfasst: Do 19. Sep 2019, 09:20
Moin,
Gibt es an der Uni im Rahmen von schriftlichen Klausuren generell einen Nachteilsausgleich für Studierende mit einer bestätigten Leserechtschreibschwäche? Oder ist das abhängig vom Fachbereich?
Wenn ja, wie muss man diese nachweisen? Muss sie im Abizeugnis erscheinen oder reicht eine Bemerkung im Abschlusszeugnis Sek I?
Schöne Grüße
LRS
Gibt es an der Uni im Rahmen von schriftlichen Klausuren generell einen Nachteilsausgleich für Studierende mit einer bestätigten Leserechtschreibschwäche? Oder ist das abhängig vom Fachbereich?
Wenn ja, wie muss man diese nachweisen? Muss sie im Abizeugnis erscheinen oder reicht eine Bemerkung im Abschlusszeugnis Sek I?
Schöne Grüße
LRS