Exmatrikulation danach noch Prüfungsanspruch?
Verfasst: Do 19. Sep 2019, 10:22
Hallo,
ich habe vor 2 Wochen meine Masterarbeit abgegeben. Meine Verteidigung ist aber erst im Oktober und damit fängt ein neues Semester an. Ich möchte ungern noch einmal Semestergebühren zahlen. Ist es möglich sich zu Exmatrikulieren und man hat trotzdem die Möglichkeit die Verteidigung durchzuführen?
Danke für die Hilfe!
ich habe vor 2 Wochen meine Masterarbeit abgegeben. Meine Verteidigung ist aber erst im Oktober und damit fängt ein neues Semester an. Ich möchte ungern noch einmal Semestergebühren zahlen. Ist es möglich sich zu Exmatrikulieren und man hat trotzdem die Möglichkeit die Verteidigung durchzuführen?
Danke für die Hilfe!