Hallo ,
ich bin neue studentin an Hamburg uni . ich möchte mir ein Urlaubsemster auf Grund von schwangerschaft nehmen. ich habe stark überlkeit und schwindel .
So kann ich Sie fragen,kann ich urlaub semster nehmen ? wenn ya , wann kann ich benatragen und welche unterlagen soll ich nachreichen ?
Vielen Dank im Voraus!
Aseel
Liebe Aseel,
Für das erste Semester können Sie sich nicht beurlauben lassen, wenn Ihnen der Grund für die Beurlaubung schon vor Beginn des Semesters bekannt war. Sie haben also zwei Möglichkeiten:
1. Sie kontaktieren das Studienbüro Ihres Studiengangs (für Kosmetikwissenschaft ist das Studienbüro Chemie verantwortlich) und klären dort, inwiefern für das erste Semester über die Mutterschutzregelung eine Sonderregelung in Bezug auf den Besuch von Lehrveranstaltungen gefunden werden kann und wie Sie den späteren Einstieg in das Studium dann gut gestalten können.
2. Sie verzichten auf Ihren Studienplatz und bewerben sich im nächsten Jahr neu. Die sollten Sie in Betracht ziehen, wenn Sie absehen können, dass Sie nach dem Mutterschutz aufgrund von Kinderbetreuung weiterhin nicht oder nur sehr eingeschränkt studieren können. Informationen zum Verzicht finden Sie hier: https://www.uni-hamburg.de/verzicht Wenn Sie aufgrund von Kinderbetreuung verzichten, können Sie bei der Bewerbung im kommenden Jahr einen Antrag auf bevorzugte Zulassung stellen: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ssung.html
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Für das erste Semester können Sie sich nicht beurlauben lassen, wenn Ihnen der Grund für die Beurlaubung schon vor Beginn des Semesters bekannt war. Sie haben also zwei Möglichkeiten:
1. Sie kontaktieren das Studienbüro Ihres Studiengangs (für Kosmetikwissenschaft ist das Studienbüro Chemie verantwortlich) und klären dort, inwiefern für das erste Semester über die Mutterschutzregelung eine Sonderregelung in Bezug auf den Besuch von Lehrveranstaltungen gefunden werden kann und wie Sie den späteren Einstieg in das Studium dann gut gestalten können.
2. Sie verzichten auf Ihren Studienplatz und bewerben sich im nächsten Jahr neu. Die sollten Sie in Betracht ziehen, wenn Sie absehen können, dass Sie nach dem Mutterschutz aufgrund von Kinderbetreuung weiterhin nicht oder nur sehr eingeschränkt studieren können. Informationen zum Verzicht finden Sie hier: https://www.uni-hamburg.de/verzicht Wenn Sie aufgrund von Kinderbetreuung verzichten, können Sie bei der Bewerbung im kommenden Jahr einen Antrag auf bevorzugte Zulassung stellen: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ssung.html
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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