Seite 1 von 1

Zulassungsvoraussetzung Master HRM

Verfasst: Mo 30. Sep 2019, 16:14
von Isabellkuehl
Guten Tag,

ich habe meinen Bachelor an der Universität zu Kiel absolviert und möchte meinen Master gerne in Human Resource Management beginnen. Als Zulassungsvoraussetzung ist unter anderem die Belegung des Faches Arbeitsrecht genannt. Dieses Fach wurde an der Uni Kiel jedoch nicht angeboten. Belegt habe ich Wirtschaftsverwaltungsrecht, Privatrecht und Öffentliches Recht. Würde das bei einer Bewerbung ausreichen?

Liebe Grüße

Isabell Kühl

Re: Zulassungsvoraussetzung Master HRM

Verfasst: Di 1. Okt 2019, 10:10
von Studienbüro Sozialökonomie – Studienkoordination HRM
Liebe Frau Kühl,

erwartet werden Kenntnisse in Arbeitsrecht im Umfang von 5 ECTS. Kenntnisse in Wirtschaftsverwaltungsrecht, Privatrecht und Öffentlichem Recht würden nicht ausreichen.
Aber machen Sie sich keine Sorgen: sofern Sie die anderen Voraussetzungen erfüllen, können Sie sich gerne bewerben. Beim Auswahlverfahren haben Sie durch die fehlenden Kenntnisse keinen Nachteil und ungefähr die Hälfte unserer Erstsemester muss im ersten Semester noch eine Veranstaltung zu den arbeitsrechtlichen Grundlagen besuchen.

Viele Grüße
Maren Zühlke
Studienkoordinatorin/Studienfachberaterin