Guten Tag,
Ist es möglich die Versicherungsbescheinigung und den Semesterbeitrag noch bis Ende dieser Woche einzureichen ohne exmatrikuliert zu werden?
Leider ist mir dies im Umzugsstress untergegangen.
Da ich leider noch keine feste Adresse habe in Hamburg, kann ich die noch keine Meldeadresse angeben, werde diese aber, sobald möglich, nachreichen.
Nun mache ich mir sorgen ob ich nächste Woche mit dem Studium anfangen kann.
Freundliche Grüsse
David
Lieber David,
Keine Sorge, das Nachreichen der Versicherungsbescheinigung kann nicht dazu führen, dass Sie exmatrikuliert werden, auch dann nicht, wenn es erst im Verlauf der nächsten Woche erfolgt.
Für sich neu einschreibende Studierende gilt für den Eingang des Semesterbeitrags keine feste Frist. Sie erhalten zwar keine endgültigen Semesterunterlagen, so lange der Beitrag nicht eingegangen ist und die Versicherungsbescheinigung nicht vorliegt, da die vorläufigen Semesterunterlagen aber bis zum 31.10. gelten, sollte es noch ausreichen, wenn Sie den Beitrag jetzt erst überweisen.
Sie können problemlos mit dem Studium anfangen.
Ihre Adresse können Sie selbst in STiNE ändern, wenn diese vorliegt: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... erung.html Eine Meldebescheinigung benötigen wir nicht.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Keine Sorge, das Nachreichen der Versicherungsbescheinigung kann nicht dazu führen, dass Sie exmatrikuliert werden, auch dann nicht, wenn es erst im Verlauf der nächsten Woche erfolgt.
Für sich neu einschreibende Studierende gilt für den Eingang des Semesterbeitrags keine feste Frist. Sie erhalten zwar keine endgültigen Semesterunterlagen, so lange der Beitrag nicht eingegangen ist und die Versicherungsbescheinigung nicht vorliegt, da die vorläufigen Semesterunterlagen aber bis zum 31.10. gelten, sollte es noch ausreichen, wenn Sie den Beitrag jetzt erst überweisen.
Sie können problemlos mit dem Studium anfangen.
Ihre Adresse können Sie selbst in STiNE ändern, wenn diese vorliegt: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... erung.html Eine Meldebescheinigung benötigen wir nicht.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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