Lehramt für berufliche Schulen- brauche Rat

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Yasmin
Beiträge: 1
Registriert: Fr 2. Okt 2015, 20:17

Bearbeitet Lehramt für berufliche Schulen- brauche Rat

Beitrag von Yasmin »

Sehr geehrte Damen und Herren,
derzeit befinde ich mich in einer Ausbildung zur Zahnmedizinischen Fachangestellten und
habe sehr viel Spaß und Interesse daran. Da ich aber weiter hinaus will und auch einen Abiturabschluss
besitze, strebe ich ein Studium an, um Berufsschullehrer zu werden.
Ich würde gerne die Bereiche Zahnmedizinische Fachangestellte und Englisch abdecken.

Jetzt habe ich ein paar Fragen und hoffe Sie können mir weiterhelfen.
Ich bedanke mich schon einmal herzlich im Voraus!

1. Kann man sich schon für einen Studienplatz bewerben, den man erst in 2-3 Jahren anstrebt?
(Meine Ausbildung geht noch bis spätestens 2018)

2. Braucht man einen bestimmten Notendurchschnitt am Ende der Ausbildung?

3. Wie genau heißt das Fach, welches den Beruf "Zahnmedizinische Fachangestellte" einschließt?
( Habe mal gelesen es sei Pflege im Allgemeinen, aber geht es doch spezieller in Richtung ZFA? )

4. Gibt es noch andere Voraussetzungen, die man erfüllen muss, um dies zu studieren?

Liebe Grüße,
Yasmin
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Campus-Center - Birte Schelling
Beiträge: 10001
Registriert: Fr 25. Apr 2014, 11:33

Re: Lehramt für berufliche Schulen- brauche Rat

Beitrag von Campus-Center - Birte Schelling »

Liebe Yasmin,

1. Nein, das ist nicht möglich. Sie können sich innerhalb der Bewerbungsfristen immer nur für einen Studienplatz für das jeweils kommende Semester bewerben. Zwar ist es unter bestimmten Umständen möglich, eine Zulassung, die man in einem Bewerbungsverfahren erhalten hat, in einem der beiden folgenden Semester geltend zu machen - durch eine Ausbildung daran gehindert zu sein, das Studium aufzunehmen, gehört aber nicht zu diesen Umständen. Nähere Informationen zu dieser Möglichkeit finden Sie in dem folgenden Merkblatt: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... dienst.pdf.
2. Der Notendurchschnitt Ihrer Ausbildung wird bei der Bewerbung an der Uni Hamburg nicht berücksichtigt - es zählt nur der Notendurchschnitt Ihrer Hochschulzugangsberechtigung (in Ihrem Fall des Abiturs).
3. Wenn Sie später an der Berufsschule im Bereich Ärztliche Assistenz unterrichten möchten, wählen Sie die Fachrichtung Gesundheitswissenschaften: http://www.chemie.uni-hamburg.de/studium/gesundheit.htm
4. Neben einer Hochschulzugangsberechtigung müssen Sie für eine Bewerbung für das Lehramt an Beruflichen Schulen eine abgeschlossene Ausbildung mitbringen, die für die Fachrichtung, die Sie wählen möchten, einschlägig ist. Nach Abschluss Ihrer Ausbildung erfüllen Sie diese Voraussetzung bei Wahl der Fachrichtung Gesundheitswissenschaften.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
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Universität Hamburg
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