Lieber Emil,
Mit Ihren gegenwärtigen Qualifikationen können Sie sich vermutlich noch nicht direkt bewerben. Sie sollten Ihre Schulbildung aber bei uni-assist darauf hin überprüfen lassen, ob Sie damit einen Hochschulzugang für deutsche Hochschulen haben. Meiner Einschätzung nach ist das eher nicht der Fall, aber diese Einschätzung ist nicht sicher. Informationen zur Überprüfung Ihrer Schulbildung bei uni-assist finden Sie hier:
https://www.uni-hamburg.de/vpd Sollte uni-assist zu dem gleichen Ergebnis kommen wie ich, gibt es mit Ihren Qualifikationen noch andere Wege:
Es gibt an der Uni Hamburg einen Hochschulzugang für Berufstätige ohne Abitur durch eine Eingangsprüfung, der für alle Studiengänge gilt. Dafür müssen Sie drei Jahre Berufstätigkeit nach einer abgeschlossenen Berufsausbildung mitbringen. Sofern Sie die drei Jahre, die Sie erwähnen, in Vollzeit bearbeitet haben, wären die Voraussetzungen für die Prüfung bei Ihnen also erfüllt. Weiterführende Informationen zum Hochschulzugang für Berufstätige finden Sie hier:
https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... etige.html und in der folgenden Broschüre:
https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... aetige.pdf
Eine weitere Möglichkeit ist der Zugang über eine Fortbildungsprüfung. Mit bestimmten Fortbildungsabschlüssen erwirbt man eine allgemeine Hochschulzugangsberechtigung. Nähere Informationen dazu finden Sie hier:
https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... efung.html
Die Ihnen zum Abitur fehlenden Fächer gezielt nachzuholen und so das Abitur zu erwerben, ist meines Wissens nach nicht so einfach möglich. Hierzu könnten Sie sich aber noch einmal bei der Behörde für Schule und Berufsbildung erkundigen:
https://www.hamburg.de/bildung/
Wenn Ihr Schulabschluss aus Dänemark stammt, brauchen Sie für die Immatrikulation an der Uni Hamburg einen Nachweis Ihrer Deutschkenntnisse. Informationen zu den für ein Studium an der Uni Hamburg erforderlichen Deutschkenntnissen und den von der Uni Hamburg akzeptierten Zertifikaten finden Sie hier:
https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... isse.html Wenn Sie die Zugangsberechtigung über die Eingangsprüfung oder über eine Fortbildungsprüfung in Deutschland erwerben, entfällt der Deutschnachweis, da Sie dann eine deutsche Hochschulzugangsberechtigung besitzen.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling