Bearbeitet Teilzeitstudiumantrag nach 1.10.
Hallo,

in der Einführungsveranstaltung zum BWL-Master am vergangenen Freitag wurden wir auf den Antrag auf ein Teilzeitstudium hingewiesen. Gerne würde ich diesen Antrag stellen, habe aber gesehen, dass ab dem 1.10. eine Bearbeitungsgebühr von 30€ anfallen. Muss diese auch im ersten Semester entrichtet werden, da wir erst in der Info-Veranstaltung informiert wurden ?

Vielen Dank im Voraus.

Tabea Heinze
Re: Teilzeitstudiumantrag nach 1.10.
Hallo Tabea,

diese Information gilt nicht für Studierende, die sich zum Wintersemester 2019/20 neu einschreiben. Als Erstsemester-Studierende müssen Sie bei der Beantragung des Teilzeitstudiums keine Verspätungsgebühr bezahlen.

Mit besten Grüßen,
Oksana Maryskevych
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Antworten