Hallo,
in der Einführungsveranstaltung zum BWL-Master am vergangenen Freitag wurden wir auf den Antrag auf ein Teilzeitstudium hingewiesen. Gerne würde ich diesen Antrag stellen, habe aber gesehen, dass ab dem 1.10. eine Bearbeitungsgebühr von 30€ anfallen. Muss diese auch im ersten Semester entrichtet werden, da wir erst in der Info-Veranstaltung informiert wurden ?
Vielen Dank im Voraus.
Tabea Heinze
Hallo Tabea,
diese Information gilt nicht für Studierende, die sich zum Wintersemester 2019/20 neu einschreiben. Als Erstsemester-Studierende müssen Sie bei der Beantragung des Teilzeitstudiums keine Verspätungsgebühr bezahlen.
Mit besten Grüßen,
Oksana Maryskevych
diese Information gilt nicht für Studierende, die sich zum Wintersemester 2019/20 neu einschreiben. Als Erstsemester-Studierende müssen Sie bei der Beantragung des Teilzeitstudiums keine Verspätungsgebühr bezahlen.
Mit besten Grüßen,
Oksana Maryskevych
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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