Seite 1 von 1

Promotionsstudent melden nach erfolgter Exmatrikulation

Verfasst: Di 22. Okt 2019, 15:47
von Zahni312
Guten Tag,
ich habe ein paar etwas konkretere Fragen zur Immatrikulation als Promotionsstudent.
Ich habe mein gesamtes Zahnmedizinstudium an der Uni Hamburg absolviert. Seit Anfang des Jahres bin ich exmatrikuliert und würde mich nun gerne wieder einschreiben, damit ich meine Dr. Arbeit demnächst einreichen kann. Im Internet konnte ich herausfinden, dass ich mich über Stine bewerben muss und einen Antrag ausfülle. Leider kann ich mich nicht mehr mit meinen alten Daten bei Stine einloggen. Neu bewerben geht jedoch leider auch nicht, da ich wohl schon im System bin.
1. Wie gehe ich hier vor?
2. Es wird eine beglaubigte Kopie des Abschlusszeugnisses gefordert. Geht alternativ auch eine beglaubigte Kopie meiner Approbationsurkunde?
3. Muss ich die Betreuugsvereinbarung bzw. Bescheinigung Zulassung Promotion beim Promotionsbüro UKE anfordern oder werden diese automatisch an die Uni Hamburg bzw. Sie weitergeleitet?

Mit freundlichen Grüßen

Zahni312

Re: Promotionsstudent melden nach erfolgter Exmatrikulation

Verfasst: Do 24. Okt 2019, 14:59
von Campus-Center - Thomas Walter
Liebe*r Zahni312,

ich werde versuchen Ihre Fragen der Reihe nach zu beantworten:

1) An der Universität Hamburg sind die Fakultäten für das Bewerbungs- bzw. Zulassungsverfahren zur Promotion zuständig. Das bedeutet, Sie benötigen vorerst keinen Zugang zu STiNE. Zunächst benötigen Sie eine Zulassung zur Promotion. Hierzu finden Sie alle Informationen auf der Webseite des UKEs: https://www.uke.de/forschung/promotion- ... ahren.html.
Mit Erhalt der Bestätigung der Anzeige der Promotion und Ihrer Betreuungsvereinbarung müssen Sie sich dann als Promotionsstudierende*r an der Universität Hamburg einschreiben. Die dazu nötigen Schritte, ebenfalls ohne STiNE, finden Sie auf unserer Webseite: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ml#2930561.
Sobald Sie dann als Promotionstudent*in immatrikuliert sind, erhalten Sie einen Zugang zu STiNE.

2) Wir benötigen zur Immatrikulation das Abschlusszeugnis. Die Approbationsurkunde ist nicht ausreichend.

3) Sie müssen neben den anderen Dokumente auch die Betreuungsvereinbarung zur Immatrikulation einreichen. Eine automatische Weiterleitung von der Fakultät gibt es für dieses Dokument nicht.

Ich würde Ihnen abschließend empfehlen, dass Sie sich bei Fragen zu den Details des Prozesses an das Promotionsbüro Medizin wenden (https://www.uke.de/forschung/promotion- ... index.html).

Mit lieben Grüßen

Thomas Walter