Hallo,
ich hatte mich für dieses Wintersemester für den Studiengang Rechtswissenschaft an Ihrer Uni beworben, und habe eine Absage erhalten. Meine Frage wäre ob ich mich erneut Bewerben kann und wenn ja, ob meine vorherige Bewerbung irgendwie unter Betracht gezogen wird? Es ist dringend da ich zurzeit an einer anderen Uni ein Studium begonnen habe, aber viel lieber nach Hamburg zurück will, da ich mich hier nicht sonderlich wohlfühle.
Freundlichen Gruß
Lieber Fab21,
ja, Sie können sich erneut auf einen Studienplatz an der Universität Hamburg bewerben. Die nächste Möglichkeit auf einen Studienplatz im Studiengang "StP Rechtswissenschaft" ist die Sommersemesterbewerbungsphase vom 01.12.2019 bis zum 15.10.2020.
Ihre vorherige Bewerbung spielt dabei keine Rolle. Alle Daten, die zu nicht erfolgreichen Bewerbungen von der Universität Hamburg gespeichert wurden, werden zeitnah nach dem Ende der Zulassungsphase aus Datenschutzgründen gelöscht
Mit besten Grüßen
Thomas Walter
ja, Sie können sich erneut auf einen Studienplatz an der Universität Hamburg bewerben. Die nächste Möglichkeit auf einen Studienplatz im Studiengang "StP Rechtswissenschaft" ist die Sommersemesterbewerbungsphase vom 01.12.2019 bis zum 15.10.2020.
Ihre vorherige Bewerbung spielt dabei keine Rolle. Alle Daten, die zu nicht erfolgreichen Bewerbungen von der Universität Hamburg gespeichert wurden, werden zeitnah nach dem Ende der Zulassungsphase aus Datenschutzgründen gelöscht
Mit besten Grüßen
Thomas Walter
Hallo, danke für Ihre Antwort. Eine bekannte von mir hat sich ebenfalls für den Studiengang Rechtswissenschaft bei Ihrer Universität beworben, wurde ebenfalls abgelehnt, bekam aber eine Mitteilung das Sie auf Wartelisten bzw. Wartesemester gekommen ist. Kann man irgendwie prüfen ob man auch bei den Wartesemestern "dabei ist"?
Freundliche Grüße
Freundliche Grüße
Lieber Fab21,
das Bewerbungsverfahren für das Wintersemester 2019/20 ist abgeschlossen. Es gibt generell keine "Warteliste" für Bewerber vergangener Bewerbungsverfahren, die in zukünftigen Bewerbungsverfahren berücksichtigt wird. Erfolglose Bewerbungen werden nach einer kurzen Dauer von der Universität Hamburg aus Gründen des Datenschutzes gelöscht.
Die Information auf dem Ablehnungsbescheid, die Sie meinen, dokumentiert den Listenplatz im jeweils aktuellen Bewerbungsverfahren. Es werden innerhalb eines Bewerbungsverfahrens zwei Ranglisten erstellt; einmal anhand der Abiturnote (Leistungsrangliste), zum anderen anhand der seit dem Abitur vergangenen Halbjahre oder besser Semester (Warterangliste). Diese Information kann relevant sein, um die Chancen auf eine Zulassung im Nachrückverfahren für das jeweilige Bewerbungsverfahren abzuschätzen.
Es sei hierzu aber angemerkt, dass dieser Ranglistenplatz nicht bedeutet, dass, sobald ein*e zugelassene*r Berwerber*in das Studienplatzangebot nicht annimmt, der/die nächste Bewererber*in ohne Studienplatzangebot im Hauptverfahren eine Zulassung erhält.
Der Grund hierfür ist, dass mehr Zulassungsangebote erfolgen als Studienplätze eigentlich zur Verfügung stehen. Diese sogenannte "Überbuchung" wird aufgrund der Erfahrungswerte der letzten Semester vorgenommen, da wir natürlich nicht damit rechnen, dass alle zugelassenen Bewerber den Platz auch annehmen werden. Folglich kann es sein, dass selbst im Fall von vielen nicht angenommen Studienplätzen kein*e einzige*r im Hauptverfahren nicht zugelassene*r Bewerber*in nachrückt und eine Zulassung erhält.
Detailliert Informationen zu diesem Themenkomplex finden Sie auf unserer Webseite hier: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... en-nc.html.
Liebe Grüße
Thomas Walter
das Bewerbungsverfahren für das Wintersemester 2019/20 ist abgeschlossen. Es gibt generell keine "Warteliste" für Bewerber vergangener Bewerbungsverfahren, die in zukünftigen Bewerbungsverfahren berücksichtigt wird. Erfolglose Bewerbungen werden nach einer kurzen Dauer von der Universität Hamburg aus Gründen des Datenschutzes gelöscht.
Die Information auf dem Ablehnungsbescheid, die Sie meinen, dokumentiert den Listenplatz im jeweils aktuellen Bewerbungsverfahren. Es werden innerhalb eines Bewerbungsverfahrens zwei Ranglisten erstellt; einmal anhand der Abiturnote (Leistungsrangliste), zum anderen anhand der seit dem Abitur vergangenen Halbjahre oder besser Semester (Warterangliste). Diese Information kann relevant sein, um die Chancen auf eine Zulassung im Nachrückverfahren für das jeweilige Bewerbungsverfahren abzuschätzen.
Es sei hierzu aber angemerkt, dass dieser Ranglistenplatz nicht bedeutet, dass, sobald ein*e zugelassene*r Berwerber*in das Studienplatzangebot nicht annimmt, der/die nächste Bewererber*in ohne Studienplatzangebot im Hauptverfahren eine Zulassung erhält.
Der Grund hierfür ist, dass mehr Zulassungsangebote erfolgen als Studienplätze eigentlich zur Verfügung stehen. Diese sogenannte "Überbuchung" wird aufgrund der Erfahrungswerte der letzten Semester vorgenommen, da wir natürlich nicht damit rechnen, dass alle zugelassenen Bewerber den Platz auch annehmen werden. Folglich kann es sein, dass selbst im Fall von vielen nicht angenommen Studienplätzen kein*e einzige*r im Hauptverfahren nicht zugelassene*r Bewerber*in nachrückt und eine Zulassung erhält.
Detailliert Informationen zu diesem Themenkomplex finden Sie auf unserer Webseite hier: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... en-nc.html.
Liebe Grüße
Thomas Walter