Hallo zusammen,
ich wollte mich erkundigen, ob es eine besondere Zulassungsbeschränkung (Quote) für Bewerber gibt, die bereits einen Bachelorabschluss erworben haben. Welche Abschlussnote (Abitur/Bachelor) ist ausschlaggebend?
Ich interessiere mich für ein Studium der Rechtswissenschaften.
Über eine Rückmeldung würde ich sehr freuen.
VG, Kristin Ibsch
Liebe Kristin Ibsch,
besondere Zugangsvoraussetzungen für ein Zweitstudium oder besondere Quoten für Zweitstudienbewerber/innen gibt es an der Uni Hamburg für die von Ihnen genannten Studiengänge nicht. Auch wenn Sie bereits ein Studium abgeschlossen haben, bewerben Sie sich regulär als Studienanfänger/in und nehmen am regulären Auswahlverfahren teil.
Lediglich für die Studiengänge, für die die Bewerbung über hochschulstart.de erfolgt (Medizin, Zahnmedizin, Pharmazie) gelten besondere Regelungen für Zweitstudienbewerber/innen.
Falls Sie ein abgeschlossenes Bachelorstudium haben, dann können Sie bei der Bewerbung wählen, ob Sie Ihre Abiturnote oder die BA-Abschlussnote verwenden wollen.
Liebe Grüße
Thomas Walter
besondere Zugangsvoraussetzungen für ein Zweitstudium oder besondere Quoten für Zweitstudienbewerber/innen gibt es an der Uni Hamburg für die von Ihnen genannten Studiengänge nicht. Auch wenn Sie bereits ein Studium abgeschlossen haben, bewerben Sie sich regulär als Studienanfänger/in und nehmen am regulären Auswahlverfahren teil.
Lediglich für die Studiengänge, für die die Bewerbung über hochschulstart.de erfolgt (Medizin, Zahnmedizin, Pharmazie) gelten besondere Regelungen für Zweitstudienbewerber/innen.
Falls Sie ein abgeschlossenes Bachelorstudium haben, dann können Sie bei der Bewerbung wählen, ob Sie Ihre Abiturnote oder die BA-Abschlussnote verwenden wollen.
Liebe Grüße
Thomas Walter
Hallo Herr Walter,
vielen Dank für Ihre schnelle Rückmeldung.
Liebe Grüße
Kristin Ibsch
vielen Dank für Ihre schnelle Rückmeldung.
Liebe Grüße
Kristin Ibsch