Bearbeitet Zweitstudium
Hallo zusammen,

ich wollte mich erkundigen, ob es eine besondere Zulassungsbeschränkung (Quote) für Bewerber gibt, die bereits einen Bachelorabschluss erworben haben. Welche Abschlussnote (Abitur/Bachelor) ist ausschlaggebend?

Ich interessiere mich für ein Studium der Rechtswissenschaften.

Über eine Rückmeldung würde ich sehr freuen.

VG, Kristin Ibsch
Re: Zweitstudium
Liebe Kristin Ibsch,

besondere Zugangsvoraussetzungen für ein Zweitstudium oder besondere Quoten für Zweitstudienbewerber/innen gibt es an der Uni Hamburg für die von Ihnen genannten Studiengänge nicht. Auch wenn Sie bereits ein Studium abgeschlossen haben, bewerben Sie sich regulär als Studienanfänger/in und nehmen am regulären Auswahlverfahren teil.

Lediglich für die Studiengänge, für die die Bewerbung über hochschulstart.de erfolgt (Medizin, Zahnmedizin, Pharmazie) gelten besondere Regelungen für Zweitstudienbewerber/innen.

Falls Sie ein abgeschlossenes Bachelorstudium haben, dann können Sie bei der Bewerbung wählen, ob Sie Ihre Abiturnote oder die BA-Abschlussnote verwenden wollen.

Liebe Grüße

Thomas Walter
Re: Zweitstudium
Hallo Herr Walter,

vielen Dank für Ihre schnelle Rückmeldung.

Liebe Grüße
Kristin Ibsch
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