Hallo Dandan,
um herauszufinden, ob Ihre bisherige Vorbildung als Hochschulzugangsberechtigung (HZB) für den gewünschten Studiengang gilt, müssen Sie als Erstes Ihre Zeugnisse über uni-assist vorprüfen lassen. Das Antragsformular für Bewerberinnen und Bewerber mit ausländischen Vorbildungsnachweisen und eine Liste der einzureichenden Unterlagen finden Sie hier:
www.uni-hamburg.de/vpd. Wenn Ihnen die Vorprüfungsdokumentation von uni-assist einen direkten Hochschulzugang für den gewünschten Studiengang bestätigt, können Sie sich mit dieser innerhalb der Bewerbungsfristen direkt an der Universität Hamburg online bewerben. In diesem Fall ist der Besuch eines einjährigen Vorbereitungskurses am Studienkolleg sowie die Teilnahme an der Feststellungsprüfung nicht erforderlich.
Eine Liste der für Ihre Bewerbung an der Universität Hamburg benötigten Bewerbungsunterlagen finden Sie auf unserer Webseite für internationale Staatsexamen- und Bachelor-Bewerber*innen:
www.uni-hamburg.de/ibbachelor. Bitte lesen Sie aufmerksam unsere Hinweise aus dem Abschnitt „Hinweise für Bewerberinnen und Bewerber aus Nicht-EU-Staaten“. Außer der ins deutsche System umgerechneten Note der Hochschulzugangsberechtigung werden bei der Auswahl auch noch weitere Kriterien berücksichtigt.
Bisher konnten alle Nicht-EU-Bewerberinnen und -Bewerber für den Studiengang Rechtswissenschaft zugelassen werden, soweit ihre Bewerbungen die formalen Anforderungen erfüllten. Das heißt, man hat dafür in den letzten Jahren keine zusätzlichen Bonuspunkte (z.B. für die Teilnahme am Propädeutischen Vorsemester am Studienkolleg Hamburg) benötigt. Es besteht keine Garantie dafür, dass die Punktwerte auch im kommenden Zulassungsverfahren gleich bleiben werden. Die Punktwerte für die Zulassung werden erst nach Eingang aller Bewerbungen ermittelt und hängen von der Anzahl und den Noten der Nicht-EU-Bewerber*innen für diesen Studiengang ab.
Mit freundlichen Grüßen,
Oksana Maryskevych