Hallo,
ich bin im 1. Mastersemester an der Universität Hamburg eingeschrieben. Meine Frage ist, ob ich wenn ich bis zum 31.03.2019 die Bachelorurkunde nicht nachreichen kann, was der Fall sein wird, exmatrikuliert werde.
Des Weiteren stellt sich mir die Frage, ob bei einer neuen Bewerbung für einen Masterplatz an der Universität Hamburg und einer (angenommen) Zusage, ich die Leistungen die ich in diesem Semester abgeben werde angerechnet werden können?
Mit freundlichen Grüßen
Hallo bktsc
hier kann ich Ihnen zum Teil eine positivere Antwort geben als in meiner Antwort auf Ihre vorherige Frage: Zwar werden Sie, wenn Sie das Bachelorzeugnis nicht bis zum 31.03. nachreichen, für den Master exmatrikuliert. Leistungen, die Sie im ersten Mastersemester erworben haben, werden Ihnen aber nach einer Neubewerbung und erneuten Zulassung wieder anerkannt.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
hier kann ich Ihnen zum Teil eine positivere Antwort geben als in meiner Antwort auf Ihre vorherige Frage: Zwar werden Sie, wenn Sie das Bachelorzeugnis nicht bis zum 31.03. nachreichen, für den Master exmatrikuliert. Leistungen, die Sie im ersten Mastersemester erworben haben, werden Ihnen aber nach einer Neubewerbung und erneuten Zulassung wieder anerkannt.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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