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Master Lehramt; Wechsel; Leistungen anerkennen

Verfasst: Fr 15. Nov 2019, 12:34
von ata7
Guten Tag,

Ich mache momentan meinen Bachelor (Deutsch und Englisch auf Lehramt) an der Universität zu Köln. Da in Hamburg der Master erst zum Wintersemester möglich ist, überlege ich meinen Master an der Universität zu Köln anzufangen und dann im Wintersemester (2020/21) nach Hamburg zu wechseln bzw. mich neu zu bewerben. Ich wollte fragen, ob es generell möglich ist sich Leistungen in Hamburg anrechnen zu lassen (nach Absprache mit den Fachkoordinatoren)?
Außerdem wollte ich fragen, wie es mit den Praktika ist und ob diese problemlos anerkannt werden? In Köln gibt es im Bachelor kein schulintegriertes Praktikum, sondern ein Eignungs- und Orientierungspraktikum und ein Berufsfeldpraktikum, in denen man jedoch selbst keine Unterrichtsstunden hält (zumindest ist das nicht vorgesehen).
Ich freue mich auf Ihre Antwort!

Freundliche Grüße

Re: Master Lehramt; Wechsel; Leistungen anerkennen

Verfasst: Fr 15. Nov 2019, 17:10
von Campus-Center - Oksana Maryskevych
Hallo ata7,

als Erstes prüfen Sie bitte, ob Ihr Bachelorabschluss Sie für den gewählten Masterlehramtsstudiengang der Universität Hamburg qualifiziert: www.uni-hamburg.de/la-master. Spätestens zur Einschreibung benötigen wir einen Nachweis Ihrer Hochschule, dass Ihr Bachelorstudium dem KMK-Lehramtstyp des Masterstudiengangs an der Universität Hamburg entspricht und dass die Unterrichtsfächer des Bachelorstudiums auch an der Universität Hamburg angeboten werden. Eine Fächerkombination aus den Fächern Deutsch und Englisch ist in allen Masterlehramtsstudiengängen der Universität Hamburg möglich.

Neben dem passenden Lehramtstyp und Kenntnissen in zwei Unterrichtsfächern müssen auch schulpraktische Studien und der Besuch von fachdidaktischen Veranstaltungen in Ihren Unterrichtsfächern nachgewiesen werden. Dafür kann das folgende Formblatt verwendet werden: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... master.pdf. Bitte erkundigen Sie sich vorab bei der Universität Köln, ob Ihnen solche Bescheinigung ausgestellt werden kann. Wenn Ihre Universität in der Vorlage die entsprechenden Voraussetzungen bescheinigt, ist dies als Nachweis für die Einschreibung ausreichend.

Leistungen aus Ihrem Masterstudium können Ihnen für ein Studium an der Universität Hamburg angerechnet werden, sofern diese den Leistungen gleichwertig sind, die in Ihrem gewählten Studiengang an der Uni Hamburg zu erbringen sind. Ob dies der Fall ist, können Sie zunächst einmal selbst einschätzen, indem Sie sich die Studienpläne bzw. die Modulhandbücher der Teilstudiengänge des Lehramtsstudiengangs anschauen, welchen Sie an der Universität Hamburg studieren möchten. Die Studienpläne finden Sie hier: https://www.lehramt.uni-hamburg.de/lehr ... laene.html. Die Modulhandbücher finden Sie jeweils am Ende der Fachspezifischen Bestimmungen für Erziehungswissenschaft bzw. Ihrer gewünschten Unterrichtsfächer: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... hramt.html.

Daran anschließende Fragen hinsichtlich der Anrechenbarkeit konkreter Leistungen müssen Sie direkt an die die jeweiligen Fächer anbietenden Fachbereiche richten, da Anrechnungen an der Uni Hamburg von den Fachbereichen selbst vorgenommen werden. Ihre diesbezüglichen Ansprechpersonen finden Sie in der folgenden Liste (jeweils in der Rubrik „Anrechnung von Studienleistungen“): https://www.lehramt.uni-hamburg.de/info ... -dezentral. Bitte beachten Sie, dass Leistungsanerkennungen an der Universität Hamburg erst dann verbindlich vorgenommen werden, wenn Sie immatrikuliert sind. Sie können aber dennoch um eine unverbindliche Einschätzung bezüglich der Anerkennbarkeit Ihrer Leistungen bitten. Es wäre hilfreich, wenn Sie bereits in Ihrer Anfrage zur der Anrechenbarkeit genauere Informationen hinsichtlich der anzurechnenden Leistungen zur Verfügung stellen (z.B. einen Link zu der entsprechenden Studienordnung der Universität Köln oder einen Link zu einem Modulhandbuch).

Beste Grüße,
Oksana Maryskevych