Liebe Frau Eisenbaum,
ein Wechsel des Studienorts an die Universität Hamburg ist prinzipiell möglich.
Ich gehe in meiner Antwort davon aus, dass Sie sich im Bachelorstudium befinden und auch in einen Bachelorstudiengang der Universität Hamburg wechseln wollen
Für den Studiengang B.A. Deutsche Sprache und Literatur können und müssen Sie sich ins erste Fachsemester (als Studienanfängerin) bewerben, da Ihr bisheriger Studiengang nicht derselbe Studiengang ist (siehe unten) und keine Studienplätze für eine Bewerbung ins höhere Fachsemester für diesen Studiengang angeboten werden.
Der einschlägige Absatz zu diesem Thema ist:
Studienanfängerinnen und Studienanfänger sind Personen, die sich zum ersten Fachsemester für einen Studiengang bewerben und bei Stellung des Zulassungsantrages keinen Studienplatz an einer deutschen Hochschule in dem betreffenden Studiengang innehaben oder innehatten oder keine Leistungen
im gleichen Studiengang erbracht hat oder erbringen wird.
[...]
Dabei ist zu beachten, ob Studiengang UND Abschluss Ihres bisherigen Studiums mit dem des angestrebten Studienganges übereinstimmen,
nur dann handelt es sich um denselben Studiengang.
(siehe https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... erbung.pdf)
Eine Bewerbung für den B.A. Deutsche Sprache und Literatur ist nur zum Wintersemester möglich. Die Bewerbungsfrist ist vom 01.06. bis 15.07.
Da Sie aufgrund oben genannter Regelung zumindest für die Bewerbung Studienanfänger*innen gleichgestellt wären, gelten auch die allgemeinen NC-Regelungen. Informationen zum Thema NC finden Sie auf unserer Webseite:
https://www.uni-hamburg.de/nc. Die NC-Grenzwerte aus den letzten Bewerbungsverfahren können als grobe Orientierung für das Abschätzen der Chancen auf eine Zulassung dienen (siehe HF:
https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... chstud.pdf und NF:
https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... aecher.pdf)
Nach der erfolgreichen Bewerbung und Immatrikulation an der Universität Hamburg, können Sie sich Ihre bisher erbrachten Leistungen anrechnen lassen. In der Regel erfolgt danach auch eine Hochstufung in das den angerechneten Leistungen entsprechende Fachsemester.
Die Anerkennung von Leistungen ist möglich, wenn diese den Leistungen gleichwertig sind, die in Ihrem gewählten Studiengang an der Universität Hamburg zu erbringen sind. Ob dies der Fall ist, können Sie zunächst einmal selbst einschätzen, indem Sie sich die Module des Studiengangs anschauen.
Die Module für Ihren Haupt- und Nebenfachwunsch finden Sie in den
Daran anschließende Fragen hinsichtlich der Anrechenbarkeit konkreter Leistungen müssen Sie direkt an die die jeweiligen Fächer anbietenden Fachbereiche richten, da Anrechnungen an der Uni Hamburg von den Fachbereichen selbst vorgenommen werden. Kontaktdaten Ihrer diesbezüglichen Ansprechpersonen in den Fachbereichen finden Sie hier:
Beachten Sie aber bitte, dass Ihnen an der Uni Hamburg Leistungen erst nach der Immatrikulation verbindlich anerkannt werden. Sie können bei manchen Fächern vor der Bewerbung eine unverbindliche Voreinschätzung hinsichtlich der Anerkennbarkeit bekommen, eine verbindliche Anerkennung wird aber in jedem Fall erst dann vorgenommen, wenn Sie eingeschrieben sind. Gut wäre es, wenn Sie bei Ihrer Anfrage schon genauere Informationen hinsichtlich der anzurechnenden Leistungen mitschicken könnten, wie beispielsweise einen Link zu der Studienordnung, nach der die Leistungen erbracht wurden oder einen Link zu einem Modulhandbuch.
Liebe Grüße
Thomas Walter