Guten Tag,
ich habe 2013 mein Abitur gemacht, anschließend ein FSJ und mich im WS 2014/15 für Medien- und Kommunikationswissenschaften beworben, wurde allerdings abgelehnt. Im SS 2015 habe ich mich für Sozialökonomie beworben, wurde angenommen, habe den Immatrikulationsantrag abgegeben, dann meinen Ausbildungsplatz erhalten und den Semesterbeitrag nicht gezahlt, da das Studium für mich dann nicht mehr von Interesse war.
Meine Frage: Wie viele Wartesemester habe ich? Kann ich mich auch mit meinem Abschluss der Ausbildung (Mediengestalter, 90 Punkte/1,7) bewerben statt mit meinem Abitur (2,2)?
Können Sie mir ungefähr sagen, wie meine Chancen stehen, einen Studienplatz für Lehramt (Primarstufe oder Sonderschule) zu bekommen? Ist ein Versuch mit meinem Abitur oder den Wartesemestern sinnvoller?
Viele Grüße und Vielen Dank!
Liebe*r SauMer,
prinzipiell gilt, dass die Anzahl der Wartesemester gleich der Anzahl der Wartehalbjahre ist, die seit dem Abitur verstrichen sind. Wartezeit sammelt man also automatisch ab dem Abiturdatum. Man darf allerdings währenddessen an keiner deutschen staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule eingeschrieben sein.
Weder das FSJ noch die abgelehnte Bewerbung im Wintersemester 2014/15 spielen eine Rolle für die Anzahl Ihrer Wartesemester. Wenn Sie den Semesterbeitrag für das Sommersemester 2015 nicht beglichen haben, dann wurde Ihre vorläufige Immatrikulation storniert, da die Zahlung des Semesterbeitrags eine notwendige Bedingung für die endgültige Immatrikulation an der Universität Hamburg ist. Daher ist auch diese Zeit irrelevant für die Berechnung Ihrer Wartesemester. Sofern Sie also zu keinem anderen Zeitpunkt an einer staatlichen Hochschule oder an einer staatlich anerkannten privaten Hochschule immatrikuliert waren, wird die gesamte Zeit seit Ihrem Abitur als Wartezeit gewertet. Allerdings ist zu berücksichtigen, dass die Höchstzahl sammelbarer Wartezeit 10 Semester beträgt.
Wenn Sie sich also für das Wintersemester 2020/21 bewerben, können Sie 10 Wartesemester geltend machen, da die Anzahl von 12 Wartehalbjahre, die seit Ihrem Abitur 2013 vergangen sind, über der Höchstzahl von 10 Wartesemestern liegt.
Sie können sich nicht mit der Note Ihres Ausbildungsabschlusses als Mediengestalter bewerben. Lediglich für Bewerber*innen mit Abitur und abgeschlossenem mindestens sechssemestrigen Studium an einer deutschen Hochschule (z. B. Bachelor, Diplom, Magister) gilt, dass sie sich aussuchen können, ob sie sich mit ihrer Abiturnote bewerben oder mit der Abschlussnote ihres Erststudiums.
Es sei an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass die Lehramtsstudiengänge an der Universität Hamburg momentan neugestaltet werden. Daher stehen die folgenden Hinweise und Zahlen unter einem entsprechenden Vorbehalt. Erste Informationen zu den neuen Lehramtsstudiengängen finden Sie hier: https://www.zlh-hamburg.de/entwicklungs ... emter.html.
Um Ihre Chancen auf einen Studienplatz an der Universität Hamburg grob abschätzen zu können, ist es hilfreich, die vergangenen Bewerbungsverfahren für Lehramtsstudiengänge zu betrachten: Ihrer letzten Frage liegt vermutlich das Missverständnis zugrunde, dass sich Bewerber*innen entscheiden müssen, ob sie sich mit ihrer Abiturnote oder mit ihren Wartesemestern bewerben. Dies ist nicht der Fall. Alle Bewerber*innen werden in zwei Listen einsortiert, und zwar einmal anhand der Abiturnote (Leistungsrangliste), zum anderen anhand der seit dem Abitur vergangenen Halbjahre (Warterangliste).
Eine detaillierte Erläuterung des Verfahrens anhand von Beispielen sowie allgemeine Informationen zum Thema NC-Werte finden Sie auf unserer Webseite: https://www.uni-hamburg.de/nc.
Liebe Grüße
Thomas Walter
prinzipiell gilt, dass die Anzahl der Wartesemester gleich der Anzahl der Wartehalbjahre ist, die seit dem Abitur verstrichen sind. Wartezeit sammelt man also automatisch ab dem Abiturdatum. Man darf allerdings währenddessen an keiner deutschen staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule eingeschrieben sein.
Weder das FSJ noch die abgelehnte Bewerbung im Wintersemester 2014/15 spielen eine Rolle für die Anzahl Ihrer Wartesemester. Wenn Sie den Semesterbeitrag für das Sommersemester 2015 nicht beglichen haben, dann wurde Ihre vorläufige Immatrikulation storniert, da die Zahlung des Semesterbeitrags eine notwendige Bedingung für die endgültige Immatrikulation an der Universität Hamburg ist. Daher ist auch diese Zeit irrelevant für die Berechnung Ihrer Wartesemester. Sofern Sie also zu keinem anderen Zeitpunkt an einer staatlichen Hochschule oder an einer staatlich anerkannten privaten Hochschule immatrikuliert waren, wird die gesamte Zeit seit Ihrem Abitur als Wartezeit gewertet. Allerdings ist zu berücksichtigen, dass die Höchstzahl sammelbarer Wartezeit 10 Semester beträgt.
Wenn Sie sich also für das Wintersemester 2020/21 bewerben, können Sie 10 Wartesemester geltend machen, da die Anzahl von 12 Wartehalbjahre, die seit Ihrem Abitur 2013 vergangen sind, über der Höchstzahl von 10 Wartesemestern liegt.
Sie können sich nicht mit der Note Ihres Ausbildungsabschlusses als Mediengestalter bewerben. Lediglich für Bewerber*innen mit Abitur und abgeschlossenem mindestens sechssemestrigen Studium an einer deutschen Hochschule (z. B. Bachelor, Diplom, Magister) gilt, dass sie sich aussuchen können, ob sie sich mit ihrer Abiturnote bewerben oder mit der Abschlussnote ihres Erststudiums.
Es sei an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass die Lehramtsstudiengänge an der Universität Hamburg momentan neugestaltet werden. Daher stehen die folgenden Hinweise und Zahlen unter einem entsprechenden Vorbehalt. Erste Informationen zu den neuen Lehramtsstudiengängen finden Sie hier: https://www.zlh-hamburg.de/entwicklungs ... emter.html.
Um Ihre Chancen auf einen Studienplatz an der Universität Hamburg grob abschätzen zu können, ist es hilfreich, die vergangenen Bewerbungsverfahren für Lehramtsstudiengänge zu betrachten: Ihrer letzten Frage liegt vermutlich das Missverständnis zugrunde, dass sich Bewerber*innen entscheiden müssen, ob sie sich mit ihrer Abiturnote oder mit ihren Wartesemestern bewerben. Dies ist nicht der Fall. Alle Bewerber*innen werden in zwei Listen einsortiert, und zwar einmal anhand der Abiturnote (Leistungsrangliste), zum anderen anhand der seit dem Abitur vergangenen Halbjahre (Warterangliste).
Eine detaillierte Erläuterung des Verfahrens anhand von Beispielen sowie allgemeine Informationen zum Thema NC-Werte finden Sie auf unserer Webseite: https://www.uni-hamburg.de/nc.
Liebe Grüße
Thomas Walter
Hinweis zur geänderten Wartezeitregelung
Wartezeit sammelt man automatisch ab dem Datum der Hochschulzugangsberechtigung (i.d.R. Abitur), man darf allerdings währenddessen nicht an
Wartezeit sammelt man automatisch ab dem Datum der Hochschulzugangsberechtigung (i.d.R. Abitur), man darf allerdings währenddessen nicht an
- einer deutschen staatlichen Hochschule,
- einer staatlich anerkannten privaten Hochschule oder Fernhochschule