Bearbeitet Erneuter Beginn des Rechtswissenschaftsstudiums
Sehr geehrte Damen und Herren,

gerne würde ich mich für Rechtswissenschaft zum Sommersemester 2020 an der Uni Hamburg bewerben. Ich habe aber bereits zwei Semester Jura an der Christian-Albrechts-Universität in Kiel studiert (WS 18/19, SS 19). Dann habe ich mich aber dafür entschieden, ein Lehramtsstudium zu beginnen, welches ich nun aber nicht mehr fortführen möchte. Ich habe gemerkt, dass ich viel mehr Spaß an der Juristerei habe.

Nun wäre meine Frage, ob es möglich ist sich für Rechtswissenschaft an der Uni Hamburg zu bewerben, wenn ich vorher bereits zwei Semester an einer anderen Uni absolviert habe mit drei bestandenen Zwischenprüfungen? Ich habe bereits mit dem zuständigen Prüfungsamt an der Uni Hamburg mich in Verbindung gesetzt. Die Prüfung können mir eventuell angerechnet werden. Es sei mir überlassen, ob ich das tue.

Wenn es möglich ist, sich wieder für Jura zu bewerben, für welches Fachsemester soll ich mich bewerben? Ins erste Semester oder in ein höheres Fachsemester?

Ich wäre Ihnen sehr dankbar über eine Rückmeldung.

Mit freundlichen Grüßen

Hanna Wrege
Re: Erneuter Beginn des Rechtswissenschaftsstudiums
Liebe Hanna Wrege,

Ja, eine Bewerbung für den Studiengang Rechtswissenschaft ist für Sie prinzipiell möglich.
Allerdings kommt für Sie nur eine Bewerbung ins höhere Fachsemester bzw. Hauptstudium infrage, da Sie bereits Prüfungsleistungen im gleichen Studiengang absolviert haben. Bei einer erneuten Bewerbung ins erste Fachsemester wäre dies nicht zulässig.

Wir haben auf unserer Webseite einen umfangreichen Abschnitt zum Thema "Höheres Fachsemester", in dem die meisten Fragen beantworten werden: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ester.html.

Zur Frage in welches höhere Fachsemester Sie sich bewerben müssen, ist folgender Abschnitt auf der Webseite der Fakultät für Rechtswissenschaft relevant:
Wenn Sie bereits im Studiengang Rechtswissenschaft an einer anderen deutschen Hochschule immatrikuliert sind oder waren, können Sie sich als „Studienortwechsler/in“ für eine Fortsetzung Ihres Studiums an der Fakultät für Rechtswissenschaft der Universität Hamburg (nur) in das Hauptstudium bewerben.
[...]
Mit der Bewerbung in das Hauptstudium müssen Sie den Nachweis eines erfolgreich abgeschlossenen Grundstudiums führen, und zwar durch Vorlage eines Zeugnisses über die bestandene Zwischenprüfung.
[...]
Bei einem erfolgreichen Wechsel werden Sie grundsätzlich in das Fachsemester immatrikuliert, in das Sie an Ihrer bisherigen Universität eingeschrieben werden würden. Eine Einstufung in ein geringeres Fachsemester (Rückstufung) erfolgt nicht.
www.jura.uni-hamburg.de/studium/studien ... chsel.html

Liebe Grüße
Thomas Walter
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