Hallo,
da ich meine Bachlorurkunde nicht bis zu dem 31.03 erhalten werde, dennoch die 180 KP vollständig haben werde, habe ich gelesen, dass auch ein Schreiben des Prüfungsamtes ausreichend ist, in dem geschrieben ist, dass man alle Leistungen vor dem 31.03 vollbracht hat.
Meine Frage wäre, ob dies auch beim KP1 und KP2 möglich ist. Die LP habe ich bereits eingereicht. Mir fehlen nur noch die Punkte der Bachelorarbeit. Ich wollte fragen, bis wann diese für das KP1 und KP2 nachgereicht werden müssen.
Viele Grüße
Liebe*r bktsc,
es ist korrekt, dass Sie auch eine Ersatzbescheinigung nachreichen können, falls Ihr BA-Zeugnis nicht fristgerecht erstellt werden kann, um die Zulassungsbedingungen Ihres Studiengangs zu erfüllen.
Bitte achten Sie darauf, dass die Ersatzbescheinigung folgende Kriterien erfüllt:
Liebe Grüße
Thomas Walter
es ist korrekt, dass Sie auch eine Ersatzbescheinigung nachreichen können, falls Ihr BA-Zeugnis nicht fristgerecht erstellt werden kann, um die Zulassungsbedingungen Ihres Studiengangs zu erfüllen.
Bitte achten Sie darauf, dass die Ersatzbescheinigung folgende Kriterien erfüllt:
- Sie muss ein Ausstellungsdatum enthalten.
- Sie muss die Abschlussnote enthalten.
- Sie muss den Hinweis enthalten, dass Ihr BA-Studium abgeschlossen wurde.
Liebe Grüße
Thomas Walter