Bearbeitet Nachreichen des Bachelorzeugnisses (KP1 und KP2)
Hallo,
da ich meine Bachlorurkunde nicht bis zu dem 31.03 erhalten werde, dennoch die 180 KP vollständig haben werde, habe ich gelesen, dass auch ein Schreiben des Prüfungsamtes ausreichend ist, in dem geschrieben ist, dass man alle Leistungen vor dem 31.03 vollbracht hat.

Meine Frage wäre, ob dies auch beim KP1 und KP2 möglich ist. Die LP habe ich bereits eingereicht. Mir fehlen nur noch die Punkte der Bachelorarbeit. Ich wollte fragen, bis wann diese für das KP1 und KP2 nachgereicht werden müssen.

Viele Grüße
Re: Nachreichen des Bachelorzeugnisses (KP1 und KP2)
Liebe*r bktsc,

es ist korrekt, dass Sie auch eine Ersatzbescheinigung nachreichen können, falls Ihr BA-Zeugnis nicht fristgerecht erstellt werden kann, um die Zulassungsbedingungen Ihres Studiengangs zu erfüllen.

Bitte achten Sie darauf, dass die Ersatzbescheinigung folgende Kriterien erfüllt:
  • Sie muss ein Ausstellungsdatum enthalten.
  • Sie muss die Abschlussnote enthalten.
  • Sie muss den Hinweis enthalten, dass Ihr BA-Studium abgeschlossen wurde.
Ob es darüber hinaus eine gesonderte Regelung zum Nachweis des BA-Lehramtsstudiums für das Kernpraktikum 1 und 2 gibt, kann ich Ihnen leider nicht sagen. Sie müssten sich mit dieser Frage bitte an die zuständigen Ansprechpartner*innen für das Kernpraktikum im Lehramtsstudium wenden: https://www.zlh-hamburg.de/schulische-a ... ml#1882747.


Liebe Grüße
Thomas Walter
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