Guten Tag,
Ich studiere derzeit Psychologie im Bachelor an der HU und möchte mich zum nächsten Wintersemester für den Master an der Uni Hamburg bewerben.
Der Bachelor in Psychologie ist bereits mein Zweitstudium (ich habe bereits einen Bachelor in Physiotherapie). Nun habe ich kürzlich die Auskunft bekommen, dass für den speziellen Fall des Zweitstudiums an meiner Uni eine besondere Regel gilt: Wenn zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht alle Kurse abgeschlossen sind (was bei mir der Fall sein wird, da ich gerade noch im 5. Semester bin und kommendes Sommersemester noch ein paar letzte Kurse belegen muss), ist für die Bewerbung die Abschlussnote meines ersten Bachelorabschlusses (Physiotherapie) relevant und die bisherigen Noten aus meinem Psychologie-Bachelor werden nicht gezählt. Das bringt mich in eine sehr ungünstige Lage für die Masterbewerbungen.
Gilt an Ihrer Uni auch so eine Sonderregelung? Oder zählt auch bei Zweitstudierenden der Notendurchschnitt zum Zeitpunkt der Bewerbung?
Liebe Margarete,
an der Uni Hamburg bewerben Sie sich mit der Durchschnittsnote eines aktuellen Transcripts Ihres Bachelor of Science Studiums in Psychologie. Sollte sich diese Note im Verlauf Ihres Studiums durch Ihren Abschluss ändern, spielt diese Note keine Rolle mehr im Zulassungsverfahren. Da im Auswahlverfahren auch die Hochschulzugangsberechtigung mit einbezogen wird, können Sie alternativ zum Abiturzeugnis auch das Zeugnis Ihres ersten Bachelorstudiums "einreichen". Ein abgeschlossenes Bachelorstudium in Deutschland mit einer Regelstudienzeit von mindestens sechs Semestern ist ebenso wie das Abiturzeugnis eine Allgemeine Hochschulzugangsberechtigung.
Weitere Informationen zur Bewerbung für den Masterstudiengang Psychologie finden Sie auf der folgenden Seite unter "Bewerbung": https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... 1272922131 Aktualisierte Informationen stehen Ihnen zu Beginn des Bewerbungsverfahrens zur Verfügung.
Mit besten Grüßen,
BK
an der Uni Hamburg bewerben Sie sich mit der Durchschnittsnote eines aktuellen Transcripts Ihres Bachelor of Science Studiums in Psychologie. Sollte sich diese Note im Verlauf Ihres Studiums durch Ihren Abschluss ändern, spielt diese Note keine Rolle mehr im Zulassungsverfahren. Da im Auswahlverfahren auch die Hochschulzugangsberechtigung mit einbezogen wird, können Sie alternativ zum Abiturzeugnis auch das Zeugnis Ihres ersten Bachelorstudiums "einreichen". Ein abgeschlossenes Bachelorstudium in Deutschland mit einer Regelstudienzeit von mindestens sechs Semestern ist ebenso wie das Abiturzeugnis eine Allgemeine Hochschulzugangsberechtigung.
Weitere Informationen zur Bewerbung für den Masterstudiengang Psychologie finden Sie auf der folgenden Seite unter "Bewerbung": https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... 1272922131 Aktualisierte Informationen stehen Ihnen zu Beginn des Bewerbungsverfahrens zur Verfügung.
Mit besten Grüßen,
BK
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