Seite 1 von 1

Wartesemester

Verfasst: Mi 18. Dez 2019, 15:45
von JuFi87
Guten Tag,

ich habe eine individuelle Frage zum Thema Wartesemester. Ich habe einen Bachelor und Master gemacht sowie ein Jahr ein Zweitstudium begonnen.

Seit 3 Jahren arbeite ich in Vollzeit. Kann ich diese drei Jahre für ein weiteres Zweitstudium als 6 Wartesemester anrechnen lassen? Die Jahre Studium vorher werden ja, bis auf das Auslandssemester, meines Wissens nach nicht angerechnet oder?

Herzlichen Dank, J. Fie

Re: Wartesemester

Verfasst: Do 19. Dez 2019, 20:00
von Campus-Center - Birte Schelling
Hallo J. Fie,

Wartezeit sammelt man automatisch ab dem Datum des Erwerbs der Hochschulzugangsberechtigung, man darf allerdings währenddessen an keiner deutschen staatlichen Hochschule eingeschrieben sein, da Studienzeiten nicht als Wartezeit gelten. Welche Semester Sie als Wartezeit angeben können, hängt also nur davon ab, wie lange Sie nach dem Abitur nicht an einer deutschen Hochschule immatrikuliert waren, ob Sie während dessen gearbeitet haben oder was Sie sonst getan haben, ist nicht relevant. Auslandssemester, in denen Sie weiter an einer deutschen Hochschule immatrikuliert waren, gelten nicht als Wartezeit. Wenn Sie allerdings im Ausland studiert haben, ohne gleichzeitig in Deutschland immatrikuliert gewesen zu sein, gilt das als Wartezeit.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling