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Zeugniserstellung/Exmatrikulation

Verfasst: Do 19. Dez 2019, 12:21
von fwwx230
Liebes Campus-Team,
muss ich nach der Noteneintragung meiner Bachelorarbeit und dem Einreichen des Antrags auf die Zeugniserstellung noch immatrikuliert bleiben, um das Zeugnis ausgehändigt zu bekommen oder kann ich mich danach exmatrikulieren?

Zudem würde ich gerne wissen, wie ich mich im nächsten Semester zurückmelde, wenn ich mein Zweitstudium trotz der kurzen Überschneidung schon begonnen habe, sodass klar ist, dass ich meinen aktuellen Studiengang weiterstudieren möchte?

Liebe Grüße und schöne Weihnachten!

Re: Zeugniserstellung/Exmatrikulation

Verfasst: Do 19. Dez 2019, 20:37
von Campus-Center - Birte Schelling
Hallo fwwx230,

Ich bin mir nicht ganz sicher, ob ich Ihre Frage richtig verstehe - sollte das nicht der Fall sein, fragen Sie gern zurück. So wie ich die Frage verstehe, ist die Antwort ganz einfach: Wenn Sie ohnehin für Ihren zweiten Studiengang eingeschrieben bleiben möchten, sollten Sie sich nicht exmatrikulieren. Die Exmatrikulation aus dem alten Studiengang erfolgt automatisch, sobald Ihr Abschluss an uns übermittelt wird.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling