Umrechnung der ausländischen Abiturnote
Verfasst: Do 2. Jan 2020, 20:23
Sehr geehrtes Team,
Ich möchte mich in der Zukunft bei der Uni Hamburg bewerben. Ich habe bereits das "Telc Deutsch C1 Hochschule" Zertifikat, das als ein Nachweis über ausraichende Deutschkentnisse anerkannt ist, erworben.
Bezüglich des Bewerbungsverfahrens für Bewerber mit einer ausländichen Hochschulzugangberechtigung ist mir Folgendes aufgefallen:
Ein Bewerber mit der ausländichen Hochschulzugangberechtigung soll vor der Bewerbung eine Vorprüfungsdokumentation beantragen und die Bearbeitungszeit beträgt mindestens 4 Wochen. In Polen werden jedoch die Abi-Zeugnisse erst am 03.07 ausgegeben und erst nachdem ich meine Unterlagen übersetzen und beglaubigen lasse, kann ich die VPD beantragen. Demnach ist es klar, dass ich meine VPD vor Ende der Bewebungsfrist nicht erhalten werde. In solchem Fall ist es nötig die Note selbst umzurechnen, um sie in der Online-Bewerbung angeben zu können (Die Vorprüfungsdokumentation ist erst zur Immartikulation einzureichen). Dies lässt sich mit der Hilfe der modifizierten bayerischen Formel umrechnen. Das Problem besteht darin, dass man in Polen keine Durchschnittnote bekommt, sondern die Ergebnisse werden in Prozent für jedes einzelnen Fach bezeichnet. Daraus kann man selbstverständlich einen Durchschnittwert ausrechnen, der zunächst direkt in das deutsche Notensystem umgerechnet werden kann.
Meine Frage ist, ob es nur die Noten aus dem Reifezeugnis (Abiturzeugnis) in Betracht gezogen werden, oder auch diese aus dem Abschlusszeugnis? In Polen sind das zwei separate Zeugnisse, bei denen auch die Noten andres bezeichnet sind.
Darüberhinaus stelle ich mir auch die Frage, ob alle Fächer aus dem polnischen Abitur berücksichtig werden? Beispielwiese ob Deutsch als Fremdsprache in einem Land, in dem diese Sprache eine Amtsprache ist, auch berücksichtigen werden kann?
Falls Sie noch andere Hinweise bezüglich der Bewerbung haben, würde ich sie gerne lesen.
Es ist mir wichtig, die Note korrekt umzurechnen, damit das Bewerbungsverfahren problemlos verlaufen kann.
Ich danke Ihnen im Voraus für Ihre Mühe.
Ich möchte mich in der Zukunft bei der Uni Hamburg bewerben. Ich habe bereits das "Telc Deutsch C1 Hochschule" Zertifikat, das als ein Nachweis über ausraichende Deutschkentnisse anerkannt ist, erworben.
Bezüglich des Bewerbungsverfahrens für Bewerber mit einer ausländichen Hochschulzugangberechtigung ist mir Folgendes aufgefallen:
Ein Bewerber mit der ausländichen Hochschulzugangberechtigung soll vor der Bewerbung eine Vorprüfungsdokumentation beantragen und die Bearbeitungszeit beträgt mindestens 4 Wochen. In Polen werden jedoch die Abi-Zeugnisse erst am 03.07 ausgegeben und erst nachdem ich meine Unterlagen übersetzen und beglaubigen lasse, kann ich die VPD beantragen. Demnach ist es klar, dass ich meine VPD vor Ende der Bewebungsfrist nicht erhalten werde. In solchem Fall ist es nötig die Note selbst umzurechnen, um sie in der Online-Bewerbung angeben zu können (Die Vorprüfungsdokumentation ist erst zur Immartikulation einzureichen). Dies lässt sich mit der Hilfe der modifizierten bayerischen Formel umrechnen. Das Problem besteht darin, dass man in Polen keine Durchschnittnote bekommt, sondern die Ergebnisse werden in Prozent für jedes einzelnen Fach bezeichnet. Daraus kann man selbstverständlich einen Durchschnittwert ausrechnen, der zunächst direkt in das deutsche Notensystem umgerechnet werden kann.
Meine Frage ist, ob es nur die Noten aus dem Reifezeugnis (Abiturzeugnis) in Betracht gezogen werden, oder auch diese aus dem Abschlusszeugnis? In Polen sind das zwei separate Zeugnisse, bei denen auch die Noten andres bezeichnet sind.
Darüberhinaus stelle ich mir auch die Frage, ob alle Fächer aus dem polnischen Abitur berücksichtig werden? Beispielwiese ob Deutsch als Fremdsprache in einem Land, in dem diese Sprache eine Amtsprache ist, auch berücksichtigen werden kann?
Falls Sie noch andere Hinweise bezüglich der Bewerbung haben, würde ich sie gerne lesen.
Es ist mir wichtig, die Note korrekt umzurechnen, damit das Bewerbungsverfahren problemlos verlaufen kann.
Ich danke Ihnen im Voraus für Ihre Mühe.