Seite 1 von 1

Bewerbung auf ein Bachlorstudium (Psychologie) nach absolviertem Bachlor (Wipsy)

Verfasst: Fr 3. Jan 2020, 16:50
von nbruehl
Hallo,

ich habe die Frage in wie weit es möglich ist in den Studiengang Psychologie zu wechseln, nachdem ich bereits mein Studium in Wirtschaftspsychologie an einer Privatuniversität erfolgreich absolviert habe?

Außerdem beschäftigt mich die Frage, in welchem Ausmaß sich meine absolvierten Module zu den Modulen an der Uni Hamburg decken und wie viele ECTS mir angerechnet werden können?


Wie kann ich dies in Erfahrung bringen kann?

Vielen Dank im Voraus!

Re: Bewerbung auf ein Bachlorstudium (Psychologie) nach absolviertem Bachlor (Wipsy)

Verfasst: Fr 3. Jan 2020, 21:28
von Campus-Center - Birte Schelling
Hallo nbruehl,

Ein Wechsel zum Studiengang Psychologie ist in Ihrer Konstellation kein Problem. Sie bewerben sich dazu einfach wieder als Studienanfänger*in für den Studiengang Psychologie: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... /dosv.html

Leistungen aus Ihrem vorherigen Studium können Ihnen für ein Studium an der Uni Hamburg angerechnet werden, sofern diese den Leistungen gleichwertig sind, die in Ihrem gewählten Studiengang an der Uni Hamburg zu erbringen sind. Ob dies der Fall ist, können Sie zunächst einmal selbst einschätzen, indem Sie sich das Modulhandbuch des Studiengangs Psychologie anschauen. Das Modulhandbuch für den Studiengang finden Sie hier: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... gie-21.pdf (ab Seite 14)

Daran anschließende Fragen hinsichtlich der Anrechenbarkeit konkreter Leistungen müssen Sie direkt an den Fachbereich Psychologie richten, da Anrechnungen an der Uni Hamburg von den Fachbereichen selbst vorgenommen werden. Kontaktdaten Ihrer diesbezüglichen Ansprechpersonen am Fachbereich finden Sie hier: https://www.psy.uni-hamburg.de/studium/ ... eiten.html

Beachten Sie aber bitte, dass Ihnen an der Uni Hamburg Leistungen erst nach der Immatrikulation verbindlich anerkannt werden. Sie können bei manchen Fächern vor der Bewerbung eine unverbindliche Voreinschätzung hinsichtlich der Anerkennbarkeit bekommen, eine verbindliche Anerkennung wird aber in jedem Fall erst dann vorgenommen, wenn Sie eingeschrieben sind. Gut wäre es, wenn Sie bei Ihrer Anfrage schon genauere Informationen hinsichtlich der anzurechnenden Leistungen mitschicken könnten, wie beispielsweise einen Link zu der Studienordnung, nach der die Leistungen erbracht wurden oder einen Link zu einem Modulhandbuch.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling