Hallo,
ich studiere seit diesem Wintersemester Wirtschaftsingenierwesen an der Uni HH. Der Studiengang erfüllt aber nicht meine Erwartungen und deshalb denke ich über einen Fachwechsel zum Sommersemester nach Jura nach. Nun frage ich mich, ob es, abgesehen von dem Zeitverlust, auch noch andere Nachteile, z.B bei der erneuten Bewerbung gibt. Ich schließe die Möglichkeit auch nicht pauschal aus, dass Jura eventuell nach ein paar Monaten Studium auch nicht das richtige für mich sein könnte. Gibt es eine Obergrenze in dem Sinne, dass wenn man schon mehre Studiengänge ausprobiert hat, sich irgendwann nicht mehr erneut Bewerben und Studieren darf?
Liebe Grüße
Liebe*r DiesisteinBenutzername,
Nein. Es gibt keine Obergrenze vonseiten der Universität Hamburg für die Anzahl der Studiengänge, für die Sie sich bewerben können bzw. die Sie studieren können.
Der Wechsel des Studiengangs an der Universität Hamburg wird nur durch relativ wenige Regelungen eingeschränkt. Natürlich müssen zunächst Studienplätze in einem Studiengang angeboten werden und Sie müssen sich erfolgreich auf einen dieser Studienplätze bewerben und eine Zulassung erhalten.
Eine erneute Bewerbung ins 1. Fachsemester eines Studiengangs, indem Sie bereits Studien- oder Prüfungsleistungen erbracht haben, wäre nicht zulässig. Ebenso nicht zulässig ist eine Bewerbung in einen Studiengang, in dem Sie eines der Pflichtmodule bereits zuvor endgültig nicht bestanden haben.
Weitere Nachteile können Ihnen auch in Bezug auf andere Stellen oder Institutionen wie beispielsweise dem BAföG-Amt entstehen. Dies müssten Sie gegebenenfalls mit den entsprechenden Stellen abklären.
Liebe Grüße
Thomas Walter
Nein. Es gibt keine Obergrenze vonseiten der Universität Hamburg für die Anzahl der Studiengänge, für die Sie sich bewerben können bzw. die Sie studieren können.
Der Wechsel des Studiengangs an der Universität Hamburg wird nur durch relativ wenige Regelungen eingeschränkt. Natürlich müssen zunächst Studienplätze in einem Studiengang angeboten werden und Sie müssen sich erfolgreich auf einen dieser Studienplätze bewerben und eine Zulassung erhalten.
Eine erneute Bewerbung ins 1. Fachsemester eines Studiengangs, indem Sie bereits Studien- oder Prüfungsleistungen erbracht haben, wäre nicht zulässig. Ebenso nicht zulässig ist eine Bewerbung in einen Studiengang, in dem Sie eines der Pflichtmodule bereits zuvor endgültig nicht bestanden haben.
Weitere Nachteile können Ihnen auch in Bezug auf andere Stellen oder Institutionen wie beispielsweise dem BAföG-Amt entstehen. Dies müssten Sie gegebenenfalls mit den entsprechenden Stellen abklären.
Liebe Grüße
Thomas Walter
Vielen Dank für ihre Antwort.
Wenn ich zu reiner BWL wechseln wollte, wäre es dann am sinnvollsten, jetzt die Klauauren zu schreiben und dann das zweite Semester Wirtschaftsingenieurwesen auch zu durchlaufen (eventuell dann nur BWL Fächer wählen) und dann im nächsten Wintersemester zu BWL in ein höheres Fachsemester um erbrachte Leistungen (z.B Statistik 1 und 2, VWL) anrechnen zu lassen , oder wäre es sinvoller erst gar keine Klausuren zu schreiben, damit man sich dann theoretisch wieder ins Erstsemester beweben kann(Das geht ja nicht wenn man schon Prüfungsleistungen erbracht hat...) ? Könnte ich auch schon im Sommersemester zu BWL wechseln, obwohl das ja eigendlich nicht angeboten wird?
Sind Prüfungsleistungen auch Testate, oder nur die Abschlussklausuren?
Liebe Grüße
Wenn ich zu reiner BWL wechseln wollte, wäre es dann am sinnvollsten, jetzt die Klauauren zu schreiben und dann das zweite Semester Wirtschaftsingenieurwesen auch zu durchlaufen (eventuell dann nur BWL Fächer wählen) und dann im nächsten Wintersemester zu BWL in ein höheres Fachsemester um erbrachte Leistungen (z.B Statistik 1 und 2, VWL) anrechnen zu lassen , oder wäre es sinvoller erst gar keine Klausuren zu schreiben, damit man sich dann theoretisch wieder ins Erstsemester beweben kann(Das geht ja nicht wenn man schon Prüfungsleistungen erbracht hat...) ? Könnte ich auch schon im Sommersemester zu BWL wechseln, obwohl das ja eigendlich nicht angeboten wird?
Sind Prüfungsleistungen auch Testate, oder nur die Abschlussklausuren?
Liebe Grüße
Liebe*r DiesisteinBenutzername,
da Sie sich ohnehin erst zum Wintersemester 2020/21 für den Studiengang B.Sc. Betriebswirtschaftslehre bewerben können, wäre es durchaus sinnvoll, später anrechenbare Module in Ihrem aktuellen Studiengang bis dahin zu besuchen.
Die Regelung für die erneute Bewerbung ins erste Fachsemester, die Sie ansprechen, lautet wie folgt:
Die Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen liegt an der Universität Hamburg in der Verantwortung der jeweiligen Fachbereiche. Sie müssten sich also bei Studienbüro BWL erkundigen, ob nur abgeschlossene Module oder auch Modulteilprüfungen anerkannt werden können. Welche Module Sie in Ihrem aktuellen Studiengang besuchen können, die auch Teil des Curriculums des B.Sc. Betriebswirtschaftslehre sind, können Sie durch einen Abgleich der Modulhandbücher bzw. Prüfungsordnungen der beiden Studiengänge in Erfahrung bringen (siehe PO Wirschaftsingenieurswesen und B.Sc. Betriebswirtschaftslehre). Die finale Anerkennung erfolgt aber erst nach der Immatrikulation in den neuen Studiengang.
Ein Studiengangwechsel im Sommersemester ist nicht möglich, weil auch immatrikulierte Studierende der Universität Hamburg, die den Studiengang wechseln wollen, sich ganz regulär am Bewerbungsverfahren beteiligen müssen, um einen Studienplatz zu erhalten.
Liebe Grüße
Thomas Walter
da Sie sich ohnehin erst zum Wintersemester 2020/21 für den Studiengang B.Sc. Betriebswirtschaftslehre bewerben können, wäre es durchaus sinnvoll, später anrechenbare Module in Ihrem aktuellen Studiengang bis dahin zu besuchen.
Die Regelung für die erneute Bewerbung ins erste Fachsemester, die Sie ansprechen, lautet wie folgt:
Diese Regelung betrifft Sie aber nicht, da Sie noch nie im Studiengang B.Sc. Betriebswirtschaftslehre immatrikuliert waren. Im Rahmen eines anderen Studiengangs Studien- und Prüfungsleistungen abzulegen und sich diese nach dem Studiengangwechsel anerkennen zu lassen ist unproblematisch.Wer also im beantragten Studiengang an einer deutschen Hochschule eingeschrieben ist oder war und Leistungen erbracht hat oder erbringen wird, ist an der Universität Hamburg vom Zulassungsverfahren für Studienanfängerinnen und Studienanfänger in diesem Studiengang ausgeschlossen.
(siehe S. 11 - https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... erbung.pdf
Die Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen liegt an der Universität Hamburg in der Verantwortung der jeweiligen Fachbereiche. Sie müssten sich also bei Studienbüro BWL erkundigen, ob nur abgeschlossene Module oder auch Modulteilprüfungen anerkannt werden können. Welche Module Sie in Ihrem aktuellen Studiengang besuchen können, die auch Teil des Curriculums des B.Sc. Betriebswirtschaftslehre sind, können Sie durch einen Abgleich der Modulhandbücher bzw. Prüfungsordnungen der beiden Studiengänge in Erfahrung bringen (siehe PO Wirschaftsingenieurswesen und B.Sc. Betriebswirtschaftslehre). Die finale Anerkennung erfolgt aber erst nach der Immatrikulation in den neuen Studiengang.
Ein Studiengangwechsel im Sommersemester ist nicht möglich, weil auch immatrikulierte Studierende der Universität Hamburg, die den Studiengang wechseln wollen, sich ganz regulär am Bewerbungsverfahren beteiligen müssen, um einen Studienplatz zu erhalten.
Liebe Grüße
Thomas Walter