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Rückzahlung Verwaltungskostenbeitrag

Verfasst: Di 28. Jan 2020, 14:24
von Lisi6493
Liebes Campus-Center-Team,

ich bin Studentin an der UHH und werde mich für das SoSe 2020 aufgrund von Mutterschutz/Kinderbetreuung beurlauben lassen. Einen entsprechenden Antrag habe ich bereits gestellt.
In dieser Zeit werde ich auch den Studienort wechseln und mich zum WiSe 20/21 an einer anderen Uni immatrikulieren lassen.
Hierauf bezieht sich meine Frage: Aufgrund von Ortsabwesenheit kann ich einen Antrag auf Rückerstattung des HVV-Beitragsanteils stellen, ist dies auch für den Verwaltungskostenbeitrag der UHH möglich und wenn ja, wo muss ich dafür einen Antrag einreichen?

Freundliche Grüße

Re: Rückzahlung Verwaltungskostenbeitrag

Verfasst: Di 28. Jan 2020, 22:09
von Campus-Center - Birte Schelling
Hallo Lisi6493,

Nein, das ist nicht möglich. Der Verwaltungskostenbeitrag wird nach §6a des Hamsburgischen Hochschulgesetzes bei einer Beurlaubung nur dann erlassen, wenn Sie für mehrere Semester in Folge beurlaubt sind.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling