Masterarbeit nach Exmatrikulation
Verfasst: Di 4. Feb 2020, 22:33
Liebes Campus-Team,
seit Oktober bin ich voll berufstätig und habe mich entsprechend zum Wintersemester exmatrikulieren lassen.
Zuvor habe ich Internationale Kriminologie studiert. Ich habe alle Leistungen damals erbracht, bis auf die Masterarbeit. Im Studienbüro wurde mir kurz gesagt, dass ich dafür nicht immatrikuliert sein müsse, wenn ich den Wunsch habe, die Masterarbeit noch zu schreiben. Leider erreiche ich aktuell niemanden im Büro. Ich würde gerne mein Studium noch abschließen.
Daher meine Frage, ob dies weiterhin möglich wäre und welche Fristen dafür gelten?
Mit freundlichen Grüßen
Katrin Stefanac
seit Oktober bin ich voll berufstätig und habe mich entsprechend zum Wintersemester exmatrikulieren lassen.
Zuvor habe ich Internationale Kriminologie studiert. Ich habe alle Leistungen damals erbracht, bis auf die Masterarbeit. Im Studienbüro wurde mir kurz gesagt, dass ich dafür nicht immatrikuliert sein müsse, wenn ich den Wunsch habe, die Masterarbeit noch zu schreiben. Leider erreiche ich aktuell niemanden im Büro. Ich würde gerne mein Studium noch abschließen.
Daher meine Frage, ob dies weiterhin möglich wäre und welche Fristen dafür gelten?
Mit freundlichen Grüßen
Katrin Stefanac