Seite 1 von 1

Masterarbeit nach Exmatrikulation

Verfasst: Di 4. Feb 2020, 22:33
von Katrin121
Liebes Campus-Team,

seit Oktober bin ich voll berufstätig und habe mich entsprechend zum Wintersemester exmatrikulieren lassen.
Zuvor habe ich Internationale Kriminologie studiert. Ich habe alle Leistungen damals erbracht, bis auf die Masterarbeit. Im Studienbüro wurde mir kurz gesagt, dass ich dafür nicht immatrikuliert sein müsse, wenn ich den Wunsch habe, die Masterarbeit noch zu schreiben. Leider erreiche ich aktuell niemanden im Büro. Ich würde gerne mein Studium noch abschließen.
Daher meine Frage, ob dies weiterhin möglich wäre und welche Fristen dafür gelten?

Mit freundlichen Grüßen
Katrin Stefanac

Re: Masterarbeit nach Exmatrikulation

Verfasst: Mi 5. Feb 2020, 14:07
von Campus-Center - Oksana Maryskevych
Liebe Katrin,

die Antwort auf Ihre Frage hängt davon ab, wann Sie Ihr Studium der Internationalen Kriminologie an der Uni Hamburg begonnen haben. Bitte lesen Sie die im Merkblatt "Informationsblatt zur Masterarbeit
des Studiengangs Internationale Kriminologie" enthaltenen Hinweise zur Exmatrikulation während der Abschlussphase (S. 2) sowie zum Anmeldezeitraum für die Masterarbeit (ebd.): https://www.wiso.uni-hamburg.de/studien ... arbeit.pdf

Anmeldemodalitäten für Abschlussarbeiten sind studiengangsspezifisch und nicht universitätsübergreifend geregelt. Sollten Sie weitere Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an das für Ihren Studiengang verantwortliche Studienbüro: https://www.wiso.uni-hamburg.de/studien ... logie.html

Freundliche Grüße,
Oksana Maryskevych