Hallo,
Ich habe mich im Wintersemester 19/20 als Master an der Universität Hamburg eingeschrieben, aber zu diesem Zeitpunkt hatte ich mein Bachelorstudium noch nicht abgeschlossen, so dass ich keine Exmatrikulationsbescheinigungdes vorherigen Bachelorstudium und Abschlusszeugnis eingereicht habe.
Wenn ich diese beiden Dokumente nicht vor dem 31. März einreiche, wird mein Masterstudium gemäß den Bestimmungen automatisch exmatrikuliert
Aus persönlichen Gründen möchte ich jetzt Hochschule wechseln und muss mich an einer anderen Universität einschreiben.
Muss ich mich selbst bei UHH exmatrikulieren?
Was soll ich tun, wenn ich mich selbst exmatrikulieren muss?
Wie beantrage ich eine Exmatrikulation über STiNE?
Danke im Voraus und herzliche Grüße!
Hallo Zhaoxuan.Liu,
die Antwort auf Ihre Frage hängt davon ab, ob Sie für Ihre Einschreibung an einer anderen Universität eine Exmatrikulationsbescheinigung der Universität Hamburg benötigen. Sollte es der Fall sein, stellen Sie einen Antrag auf Exmatrikulation über Ihren Studierenden-Account in STiNE (Studium -> Studiumsverwaltung -> Anträge). Sie können sich zum Ende des Wintersemesters 2019/20 exmatrikulieren lassen. Eine Exmatrikulation zu einem früheren Zeitpunkt ist ebenfalls möglich (tagesaktuell oder zu einem Wunschdatum in der Zukunft). Die Bearbeitung Ihres Exmatrikulationsantrages dauert in der Regel 3 Arbeitstage, im Anschluss wird Ihnen in STiNE eine Exmatrikulationsbescheinigung zur Verfügung gestellt. Weitere Informationen dazu, wie Sie sich exmatrikulieren, finden Sie hier: www.uni-hamburg.de/exmatrikulation.
Falls Sie den Semesterbeitrag für Sommersemester 2020 bereits überwiesen haben, füllen Sie den Vordruck für die Rückzahlung des Semesterbeitrags (http://www.uni-hamburg.de/rueckzahlung) aus und senden ihn an uns via www.uni-hamburg.de/studierende.
Sofern Sie die Exmatrikulation nicht explizit beantragen und bis zum 31. März 2020 keinen Nachweis über abgeschlossenes Bachelor-Studium einreichen, erhalten Sie in der ersten Aprilwoche einen Bescheid über die Rücknahme der Zulassung aufgrund der Unvollständigkeit der Immatrikulationsunterlagen. Auch in diesem Fall erhalten Sie eine Exmatrikulationsbescheinigung, diese wird allerdings erst nach dem 31. März hochgeladen.
Freundliche Grüße,
Oksana Maryskevych
die Antwort auf Ihre Frage hängt davon ab, ob Sie für Ihre Einschreibung an einer anderen Universität eine Exmatrikulationsbescheinigung der Universität Hamburg benötigen. Sollte es der Fall sein, stellen Sie einen Antrag auf Exmatrikulation über Ihren Studierenden-Account in STiNE (Studium -> Studiumsverwaltung -> Anträge). Sie können sich zum Ende des Wintersemesters 2019/20 exmatrikulieren lassen. Eine Exmatrikulation zu einem früheren Zeitpunkt ist ebenfalls möglich (tagesaktuell oder zu einem Wunschdatum in der Zukunft). Die Bearbeitung Ihres Exmatrikulationsantrages dauert in der Regel 3 Arbeitstage, im Anschluss wird Ihnen in STiNE eine Exmatrikulationsbescheinigung zur Verfügung gestellt. Weitere Informationen dazu, wie Sie sich exmatrikulieren, finden Sie hier: www.uni-hamburg.de/exmatrikulation.
Falls Sie den Semesterbeitrag für Sommersemester 2020 bereits überwiesen haben, füllen Sie den Vordruck für die Rückzahlung des Semesterbeitrags (http://www.uni-hamburg.de/rueckzahlung) aus und senden ihn an uns via www.uni-hamburg.de/studierende.
Sofern Sie die Exmatrikulation nicht explizit beantragen und bis zum 31. März 2020 keinen Nachweis über abgeschlossenes Bachelor-Studium einreichen, erhalten Sie in der ersten Aprilwoche einen Bescheid über die Rücknahme der Zulassung aufgrund der Unvollständigkeit der Immatrikulationsunterlagen. Auch in diesem Fall erhalten Sie eine Exmatrikulationsbescheinigung, diese wird allerdings erst nach dem 31. März hochgeladen.
Freundliche Grüße,
Oksana Maryskevych
Beratung und Administration
Campus-Center
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