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Exmatrikulationsbescheid

Verfasst: Mo 9. Mär 2020, 16:03
von Norman
Liebes Campus-Center Team,

vor einiger Zeit hatte ich hier gefragt, ob es notwendig ist, dass ich nach meiner Verteidigung an der Fakultät für Geisteswissenschaften, der Aushändigung des Zwischenzeugnisses und während der Veröffentlichungsphase noch eingeschrieben sein muss oder nicht.

Wie ihr geschrieben hattet, ist das nicht notwendig. Dabei erwähntet ihr, dass ich mich entweder sofort mich exmatrikulieren kann oder bis Ende des Semesters warte kann und dann automatisch exmatrikuliert werde. Da ich mich für letztere Variante entschieden habe, nun die Frage ob ich dann noch einen schriftlichen Bescheid bekommen oder ich den explizit anfragen muss.

Besten Dank!

Re: Exmatrikulationsbescheid

Verfasst: Mo 9. Mär 2020, 18:24
von Campus-Center - Oksana Maryskevych
Lieber Norman,

auch in diesem Fall erhalten Sie eine Exmatrikulationsbescheinigung.

Freundliche Grüße,
Oksana Maryskevych