Hallo,
Ich habe hier bereits gelesen, dass man die Immatrikulationsbescheinigung erhält, sobald man alle erforderlichen Unterlagen eingereicht hat und den Semesterbeitrag bezahlt hat.
Zum 01.04 beginnt mein Studium, bis zum 15.04. muss ich den Beitrag bezahlen.
Mein Bildungskredit als auch mein Arbeitgeber benötigen allerdings vor dem 15.04. eine (evtl. auch vorläufige) Immatrikulationsbescheinigung.
Ist dies grundsätzlich möglich?
Mit freundlichen Grüßen, Lucca Hähle
Hallo Lucca Hähle,
Das ist möglich. Sie erhalten die Immatrikulationsbescheinigung, wenn alle Unterlagen und der Beitrag eingegangen sind. Mit der Zahlung des Beitrags müssen Sie warten, bis Sie Ihre Matrikelnummer mit den vorläufigen Semesterunterlagen erhalten haben - das sollte aber deutlich vor dem 15.04. der Fall sein. Die Daten zur Zahlung finden Sie hier: https://www.uni-hamburg.de/semesterbeitrag
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Das ist möglich. Sie erhalten die Immatrikulationsbescheinigung, wenn alle Unterlagen und der Beitrag eingegangen sind. Mit der Zahlung des Beitrags müssen Sie warten, bis Sie Ihre Matrikelnummer mit den vorläufigen Semesterunterlagen erhalten haben - das sollte aber deutlich vor dem 15.04. der Fall sein. Die Daten zur Zahlung finden Sie hier: https://www.uni-hamburg.de/semesterbeitrag
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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