Bearbeitet Einschreibung - Frist - Corona Virus
Sehr geehrte Damen und Herren,

laut meines Zulassungsbescheids zur Promotion muss eine Immatrikulation zum anstehenden Semester (SO2020) erfolgen, bevor die Zulassung erlischt.

Kann eine fristgerechte Immatrikulation erfolgen, wenn nun die Bearbeitungszeit über den Beginn des Sommersemesters 2020 (1.4.2020) andauert, z.B. wegen des Coronavirus und der damit evtl. verbundenen Schließung der Universität?

Vielen Dank für Ihre Rückmeldung!
Re: Einschreibung - Frist - Corona Virus
Hallo csi,

Aus ggf. im Zusammenhang mit dem Coronavirus entstehenden Verzögerungen in Bearbeitungszeit wird Ihnen kein Nachteil entstehen. Wenn Sie also Ihre Unterlagen zur Immatrikulation für die Promotion vollständig vor dem 01.04.einreichen, ist Ihre Immatrikulation gesichert. Sie können alle Unterlagen per E-Mail über das folgende Kontaktformular einreichen: https://www.uni-hamburg.de/kontakt-cc

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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