Freiwilliges Praktikum und Beurlaubung
Verfasst: Mo 16. Mär 2020, 13:47
Liebes Campus Center Team,
ich interessiere mich für ein freiwilliges Vollzeitpraktikum innerhalb des Sommersemesters und würde gerne wissen, ob ich mich aus diesem Grund beurlauben lassen kann. Da ich Bafög erhalte wäre ein Urlaubssemester aus dem Grund sinnvoll, da die Bafög Zahlung auch dann für das zusätzliche anfallende Semester erfolgt. Außerdem habe ich gelesen, dass man hierzu den Antrag bis zum 01.04. abschicken muss. Reicht es auch aus die Praktikumsbescheinigung nach zureichen sofern, diese noch nicht bis zum 01.04. vorliegt. Bis wann müsste diese dann voliegen?
Oder ist eine Antragsstellung nur möglich wenn bereits ein Nachweis des Praktikums beigefügt ist?
Wäre dann auch noch eine Antragsstellung nach dem 01.04. für das SoSe möglich?
Über eine Rückmeldung würde ich mich sehr freuen.
Beste Grüße
Vivien Witte
ich interessiere mich für ein freiwilliges Vollzeitpraktikum innerhalb des Sommersemesters und würde gerne wissen, ob ich mich aus diesem Grund beurlauben lassen kann. Da ich Bafög erhalte wäre ein Urlaubssemester aus dem Grund sinnvoll, da die Bafög Zahlung auch dann für das zusätzliche anfallende Semester erfolgt. Außerdem habe ich gelesen, dass man hierzu den Antrag bis zum 01.04. abschicken muss. Reicht es auch aus die Praktikumsbescheinigung nach zureichen sofern, diese noch nicht bis zum 01.04. vorliegt. Bis wann müsste diese dann voliegen?
Oder ist eine Antragsstellung nur möglich wenn bereits ein Nachweis des Praktikums beigefügt ist?
Wäre dann auch noch eine Antragsstellung nach dem 01.04. für das SoSe möglich?
Über eine Rückmeldung würde ich mich sehr freuen.
Beste Grüße
Vivien Witte