Hallo Studienteam,
Ich habe eine Frage bezüglich meiner Zulassungsaussichten für grundständige Studiengänge, in Verbindung mit meinen bereits abgeschlossenen Berufsausbildungen.
Ich selber habe den mittleren Bildungsabschluss (MSA), eine dreijährige Ausbildung zum Notfallsanitäter, sowie die anschließende Ausbildung zum Brandmeister erfolgreich abgeschlossen und bin nun in Vollzeit bei der Berufsfeuerwehr tätig.
Habe ich durch meine Ausbildungen die allgemeine Hochschulzugangsberechtigung nach § 37 HmbHG erworben?
Oder besteht bei mir doch nur eine fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung, nach § 38 HmbHG?
Ich hoffe sie können mir weiterhelfen
Freundliche Grüße