Bearbeitet Rückmeldung Bachelorprüfung
Sehr geehrte Damen und Herrren,

für die Vervollständigung meines Bachelors fehlt mir nur noch eine mündliche Prüfung.
Diese ist für den 31. März per Videokonferenz angesetzt.
Da dies der letzte Tag des Wintersemesters ist, würde ich gerne wissen ob ich dennoch den Beitrag für das kommende Semester überweisen muss, um eine vorzeitige Exmatrikulation zu verhindern?
Falls ja, kann ich den Beitrag zurückbekommen? Mein Studium wird ja theoretisch noch im Wintersemester beendet.

Herzliche Grüße
A.v.A
Re: Rückmeldung Bachelorprüfung
Liebe(r) A.v.A.,

Sie werden erst nach der Ausgabe des Abschlusszeugnisses automatisch zum Semesterende exmatrikuliert. Wenn Ihre mündliche Prüfung erst am 31. März stattfindet, werden Sie also erst zum Ende des Sommersemesters automatisch exmatrikuliert: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ation.html.

Wenn Sie aber nur auf die Ausgabe des Abschlusszeugnisses warten, aber sonst keine Prüfungsleistungen mehr offen sind, können Sie sich auch selbst vorab exmatrikulieren. Den Exmatrikulationsantrag finden Sie in Ihrem STiNE-Account unter Studium -> Anträge. Wählen Sie in dem Fall im Exmatrikulationsantrag den Grund: „Beendigung nach letzter Prüfung vor Zeugnisausgabe“. Sie sollten aber vorsichtshalber in Ihrem Fachbereich nachfragen, ob es bei der Vorgehensweise evtl. zu organisatorischen Schwierigkeiten kommen kann, wenn Sie zum Beispiel doch noch einen weiteren Prüfungsversuch benötigen, Sie aber schon exmatrikuliert sind.

Je nach Zeitpunkt der Exmatrikulation können zumindest die Kosten des Semestertickets anteilig zurückerstattet werden: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... icket.html.

Herzlichen Gruß

Michael Gautzsch
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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