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Vorläufige Immatr. und Semesterbeitrag nicht vollständig

Verfasst: Fr 20. Mär 2020, 14:30
von cschmidt5
Hallo,

ich bin vorläufig im Master eingeschrieben und konnte mich nicht 2 Wochen vor Ablauf der Frist immatrikulieren. Ich bin derzeit bei meinen Eltern und hatte keine eingescannte Version meines Bachelorzeugnisses und der Exmatrikulationsbescheinigung.

Meine Mitbewohnerin in Hamburg (dort liegen Zeugnis und Exma.) hat mir das Zeugnis abfotografiert, kann aber die Exma nicht finden, die ich von meiner alten Uni nur per Post erhalten habe. Reicht das abfotografierte Zeugnis erst einmal, um mich endgültig zu immatrikulieren? Die Exma reiche ich dann sofort nach, wenn ich wieder in meine WG kann.

Soll ich den Semesterbeitrag für 2020 schon überweisen, obwohl ich erst vorläufig immatrikuliert bin?

LG
Clara Schmidt

Re: Vorläufige Immatr. und Semesterbeitrag nicht vollständig

Verfasst: Fr 20. Mär 2020, 23:32
von Campus-Center - Birte Schelling
Liebe Frau Schmidt,

Haben Sie uns denn den Immatrikulationsantrag innerhalb der Frist geschickt? Wenn Sie das getan haben, ist das gar kein Problem - die anderen Unterlagen können Sie nachreichen. Wir sind in Bezug darauf derzeit mit Blick auf die Situation sehr kulant, daher machen Sie sich bitte keine Sorgen bezüglich der Exmatrikulationsbescheinigung.

Wenn Sie uns den Antrag nicht geschickt haben, melden Sie sich bitte noch einmal - das könnte problematisch sein, weil der Antrag für uns die Annahme des Studienplatzes bedeutet. Wenn der Antrag nicht innerhalb der Frist gesendet wird, kann der Platz weiter vergeben werden.

Bitte schreiben Sie mir auch, um welchen Studiengang es sich handelt. Den Semesterbeitrag überweisen Sie bitte erst dann, wenn geklärt ist, ob Ihr Antrag bei uns eingegangen ist.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling