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Urlaubsemester bei Tätigkeit für das Robert Koch Institut

Verfasst: So 22. Mär 2020, 12:31
von jowo
Guten Tag,

das Robert Koch Institut sucht derzeit Studierende, die bereit sind ein Urlaubssemester zu nehmen, als Unterstützungspersonal für den Kampf gegen das Coronavirus (vgl. https://www.jura.uni-hamburg.de/die-fak ... 03-22.html)

Würde eine solche Tätigkeit - natürlich mit entsprechenden Nachweisen - einen wichtigen Grund für eine Beurlaubung darstellen?

Vielen Dank & beste Grüße

Re: Urlaubsemester bei Tätigkeit für das Robert Koch Institut

Verfasst: Mo 23. Mär 2020, 20:46
von Campus-Center - Birte Schelling
Hallo jowo,

Ja, das ist ein Grund für eine Beurlaubung. Erforderlich ist ein Antrag auf Beurlaubung über STiNE sowie ein Nachweis der beschäftigenden Einrichtung.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling