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Zweitstudium Psychologie Bewerbungsfrist
Verfasst: Mi 25. Mär 2020, 10:38
von juleh
Guten Tag,
derzeit studiere ich Wirtschaftsinformatik dual und werde meinen Bachelor voraussichtlich am 30.09.2021 abschließen. Mit der dort erlangten Bachelornote würde ich mich gerne für das Wintersemester 2021/2022 in der Fachrichtung Psychologie an der Universtität Hamburg bewerben. Gibt es für solche Fälle Ausnahmen bzgl. der Bewerbungsfrist?
Vielen Dank im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Jule Heldt
Re: Zweitstudium Psychologie Bewerbungsfrist
Verfasst: Mi 25. Mär 2020, 12:14
von Campus-Center - Thomas Walter
Liebe Jule Heldt,
ich nehme an, Sie wollen sich für den
B.Sc. Psychologie bewerben. Bei dieser Bewerbung wollen Sie Ihren
Bachelorabschluss als Hochschulzugangsberechtigung nutzen.
Diese Vorgehensweise prinzipiell natürlich möglich, weil Sie mit Ihrem Bachelorabschluss auch eine allgemeine Hochschulzugangsberechtigung erwerben.
Allerdings muss Datum der Hochschulzugangsberechtigung innerhalb der Bewerbungsphase liegen, auch wenn das Abschlusszeugnis selbst erst zur Immatrikulation eingereicht werden muss. Die Bewerbungsphase für Wintersemester ist an der Universität Hamburg immer
vom 1. Juni bis zum 15. Juli eines Jahres.
Daher ist es leider nicht möglich, sich für ein Wintersemester mit einem Bachelorabschluss als Hochschulzugangsberechtigung zu bewerben, der ein Abschlussdatum nach dem 15. Juli ausweist.
Bitte zögern Sie nicht, erneut zu schreiben, falls meine Annahmen inkorrekt sind oder Sie noch weitere Fragen haben.
Liebe Grüße
Thomas Walter
Re: Zweitstudium Psychologie Bewerbungsfrist
Verfasst: Do 26. Mär 2020, 14:44
von juleh
Guten Tag Herr Walter,
vielen Dank für Ihre schnelle Antwort!
Es haben sich ein paar weitere Fragen ergeben;
Ist es richtig, dass nur Personen, die ihren Bachelorabschluss im Wintersemester bekommen, sich direkt für das Wintersemester eines Bachelorstudienganges an der Universität Hamburg bewerben können, wenn sie ihren Bachelorabschluss als Hochschulzugangsberechtigung benutzen wollen?
Gibt es Alternativen für Personen, die ihr Erststudium im Sommersemester abschließen, den dabei erworbenen Bachelorabschluss als Hochschulzugangsberechtigung nutzen wollen und bereits zum Wintersemester anfangen wollen zu studieren?
Ist es beispielsweise möglich ein Transcript of Records zu berücksichtigen, wie es auch beim Einschreiben für Masterstudiengänge üblich ist? Falls dies der Fall ist; sollten bereits alle Noten (inkl. Bachelorarbeit und Verteidigung) in der Übersicht vorhanden sein (sodass lediglich die Übergabe des Zeugnisses aussteht) oder können Bachelorarbeit und Verteidigung noch ausstehen?
Vielen Dank im Voraus!
Viele Grüße
Jule Heldt
Re: Zweitstudium Psychologie Bewerbungsfrist
Verfasst: Fr 27. Mär 2020, 12:29
von Campus-Center - Thomas Walter
Liebe Jule Heldt,
ich werde versuchen, Ihre Fragen der Reihe nach zu beantworten.
1) Ist es richtig, dass nur Personen, die ihren Bachelorabschluss im Wintersemester bekommen, sich direkt für das Wintersemester eines Bachelorstudienganges an der Universität Hamburg bewerben können, wenn sie ihren Bachelorabschluss als Hochschulzugangsberechtigung benutzen wollen?
Das hängt vom Datum des Bachelorabschlusses ab. Wenn der Bachelorabschluss frühzeitig im Sommersemester erworben wird (i.e. vor dem 15. Juli), dann ist auch eine Bewerbung im Wintersemester möglich, bei welcher der Bachelorabschluss als Hochschulzugangsberechtigung verwendet wird.
2) Gibt es Alternativen für Personen, die ihr Erststudium im Sommersemester abschließen, den dabei erworbenen Bachelorabschluss als Hochschulzugangsberechtigung nutzen wollen und bereits zum Wintersemester anfangen wollen zu studieren?
Nein, leider gibt es keine Alternative, bei der diese Regelungen bezüglich der Hochschulzugangsberechtigung nicht gelten würden.
3) Ist es beispielsweise möglich ein Transcript of Records zu berücksichtigen, wie es auch beim Einschreiben für Masterstudiengänge üblich ist?
Nein, dies ist nicht möglich. Der entscheidende Unterschied ist, dass es bei Masterbewerbungen nicht um die Hochschulzugangsberechtigung geht, sondern um die Qualifikation für den jeweiligen Masterstudiengang durch den ersten Studienabschluss.
4) Falls dies der Fall ist; sollten bereits alle Noten (inkl. Bachelorarbeit und Verteidigung) in der Übersicht vorhanden sein (sodass lediglich die Übergabe des Zeugnisses aussteht) oder können Bachelorarbeit und Verteidigung noch ausstehen?
Der Bachelorstudiengang muss abgeschlossen sein.
Wie ich zuvor schon geschrieben habe, ist zwischen Abschlussdatum und dem Datum, zu dem bei uns die Hochschulzugangsberechtigung eingereicht werden muss, zu unterscheiden. Die Prüfung, ob die Hochschulzugangsberechtigung vor dem 15. Juli erworben wurde, erfolgt im Rahmen der Immatrikulation, nicht zur Bewerbung. Erst zur Immatrikulation muss das Bachelorzeugnis bei uns eingereicht werden.
Der limitierende Faktor ist daher nicht die Einreichung bei uns oder das Datum der Zeugnisausstellung, sondern das Datum, welches auf dem Bachelorabschlusszeugnis Ihrer Hochschule als Datum des Abschlusses festgehalten wird. In der Regel ist dies das Datum der letzten Prüfung, aber dazu müssten Sie sich bei Ihrer Hochschule erkundigen, da ich zu deren Regelungen und Dokumenten keine Auskunft geben kann.
Liebe Grüße
Thomas Walter