Nachtrag Zweitstudienbewerber Psychologie
Verfasst: Do 26. Mär 2020, 08:51
Liebes Team der Uni-Hamburg,
ich will mich als Zweitstudienbewerber für Psychologie bewerben, habe bereits erfahren, dass ich das weder mit meinem österreichischen Bachelor noch mit meinem deutschen Masterabschluss tun darf, weil…
2. Inhaberinnen und Inhaber eines Hochschulabschlusses, der an einer deutschen Hochschule nach einem Studium mit einer Regelstudienzeit von mindestens sechs Semestern erworben wurde, sowie Personen, die an einer deutschen Fachhochschule die Vorprüfung mit weit überdurchschnittlichem Erfolg bestanden haben
(siehe HmbHG § 37 Abs. 1 - http://www.landesrecht-hamburg.de/jport ... 37&st=null)
Bedeutet das nun in meinem Spezialfall, dass ich zumindest Wartesemester angerechnet bekäme? Und es gibt keine Möglichkeit, meinen EU-Bachelorabschluss, der in Deutschland voll anerkannt ist, werten zu lassen
Vielen Dank,
Leon Engler
ich will mich als Zweitstudienbewerber für Psychologie bewerben, habe bereits erfahren, dass ich das weder mit meinem österreichischen Bachelor noch mit meinem deutschen Masterabschluss tun darf, weil…
2. Inhaberinnen und Inhaber eines Hochschulabschlusses, der an einer deutschen Hochschule nach einem Studium mit einer Regelstudienzeit von mindestens sechs Semestern erworben wurde, sowie Personen, die an einer deutschen Fachhochschule die Vorprüfung mit weit überdurchschnittlichem Erfolg bestanden haben
(siehe HmbHG § 37 Abs. 1 - http://www.landesrecht-hamburg.de/jport ... 37&st=null)
Bedeutet das nun in meinem Spezialfall, dass ich zumindest Wartesemester angerechnet bekäme? Und es gibt keine Möglichkeit, meinen EU-Bachelorabschluss, der in Deutschland voll anerkannt ist, werten zu lassen
Vielen Dank,
Leon Engler