Sehr geehrte Damen und Herren,
ich interessiere mich für den Studiengang Journalistik und Kommunikationswissenschaft and der Uni Hamburg und möchte mich für das WiSe 20/21 bewerben. Kann man sich als Ersti für diesen Studiengang bewerben und wie ist der NC bzw. die Annahmechancen?
Gruß,
Lisa Lüdke
Liebe Lisa Lüdke,
der Numerus clausus ist nichts anderes als der NC-Wert des/der letzten zugelassenen Bewerber*in in einem Zulassungsverfahren. Er kann also immer erst nach dem Zulassungsverfahren angegeben werden. Was allerdings schon vor dem Zulassungsverfahren feststeht, ist die Anzahl der Studienplätze, die für einen Studiengang angeboten werden.
Der Wert für die Rangliste der Bewerber*innen für Masterstudiengänge setzt sich in der Regel aus verschiedenen Teilen zusammen. Diese Auswahlkriterien werden von den jeweiligen Fakultäten bzw. Fachbereichen der Universität Hamburg festgelegt. Sie können die Auswahlkriterien für dem M.A. Journalistik und Kommunikationswissenschaft auf Seite 5 in der Satzung über Auswahlverfahren und -kriterien für die Studiengänge der Fakultät für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften nachlesen.
Wenn Sie mit der Frage, ob "man sich als Ersti für diesen Studiengang bewerben" kann, erfragen wollen, ob man sich auch ohne abgeschlossen berufsqualifizierenden Hochschulabschluss bewerben kann, dann lautet die Antwort nein. Ein einschlägiger erster berufsqualifizierender Hochschulabschluss ist eine formale Zugangsvoraussetzung für diesen Studiengang.
Liebe Grüße
Thomas Walter
der Numerus clausus ist nichts anderes als der NC-Wert des/der letzten zugelassenen Bewerber*in in einem Zulassungsverfahren. Er kann also immer erst nach dem Zulassungsverfahren angegeben werden. Was allerdings schon vor dem Zulassungsverfahren feststeht, ist die Anzahl der Studienplätze, die für einen Studiengang angeboten werden.
Der Wert für die Rangliste der Bewerber*innen für Masterstudiengänge setzt sich in der Regel aus verschiedenen Teilen zusammen. Diese Auswahlkriterien werden von den jeweiligen Fakultäten bzw. Fachbereichen der Universität Hamburg festgelegt. Sie können die Auswahlkriterien für dem M.A. Journalistik und Kommunikationswissenschaft auf Seite 5 in der Satzung über Auswahlverfahren und -kriterien für die Studiengänge der Fakultät für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften nachlesen.
Wenn Sie mit der Frage, ob "man sich als Ersti für diesen Studiengang bewerben" kann, erfragen wollen, ob man sich auch ohne abgeschlossen berufsqualifizierenden Hochschulabschluss bewerben kann, dann lautet die Antwort nein. Ein einschlägiger erster berufsqualifizierender Hochschulabschluss ist eine formale Zugangsvoraussetzung für diesen Studiengang.
Liebe Grüße
Thomas Walter