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Bewerbung Master

Verfasst: Mo 30. Mär 2020, 21:15
von Damm
Sehr geehrte Damen und Herren,

ich werde im nächsten Sommersemester mein Lehramtstudium für Sonderpädagogik mit dem Bachelor abschließen. Nun ist es so, dass ich von der Regelstudienzeit abweiche und statt die geplanten drei Jahre, nur zwei Jahre benötige. Ich habe alle fehlenden Module im vergangenen Wintersemester belegt, und kann sie im Sommersemester abschließen.

Durch die Verkürzung kommt es zu einigen Verzerrungen in meinem Studienplan. Mit der Folge, dass ich mich nicht für den anschließenden Master bewerben kann, weil ich derzeit 103 Leistungspunkte und nicht die erforderlichen 120 Leistungspunkte aufweisen kann. Diese werden als Bewerbungsvoraussetzung genannt. Auch meine Bachelor-Arbeit, die bereits aus einem vorherigen Studium für das Unterrichtsfach Sozialwissenschaften anerkannt wurde, wird mir erst dann in Stine eingetragen, wenn ich nachweisen kann, dass ich 120 Leistungspunkte habe.

Ich suche nun nach einer Lösung für mein Problem. Ich bin mir bewusst, dass die
Regelstudienzeit eher verlängert und nicht verkürzt wird. Dennoch wünsche ich mir sehr, dass mir kein Nachteil daraus entsteht, weil ich das Studium schneller absolviere.
Ich wünsche mir einen nahtlosen Übergang in das Masterstudium und hoffe sehr, Sie können mich in dieser Angelegenheit unterstützen.

Ich würde mich freuen, wenn ich von Ihnen höre und verbleibe
Mit besten Grüßen
Michael Damm

Re: Bewerbung Master

Verfasst: Di 31. Mär 2020, 14:31
von Campus-Center - Thomas Walter
Lieber Michael Damm,

ich muss Ihnen mitteilen, dass 120 Leistungspunkte bis zum Ende der Bewerbungsphase in jedem Fall vorliegen müssen, damit eine Bewerbung möglich ist. Eine Bewerbung für den Master of Education mit weniger als 120 Leistungspunkten ist nicht möglich, da es sich hierbei um eine formale Zugangsvoraussetzung handelt. Eine Ausnahme von dieser Regelung ist bedauerlicherweise nicht zulässig.

Einschlägig ist hierfür der §2 der Satzung über besondere Zugangsvoraussetzungen für die Lehramtsstudiengänge mit dem Abschluss Master of Education:
Im Falle noch ausstehender Prüfungsleistungen für den ersten berufsqualifizierenden Abschluss kann die Zulassung zu einem Masterstudiengang nach Maßgabe des § 39 Absatz 2 HmbHG beantragt werden, wenn zu erwarten ist, dass der Abschluss rechtzeitig bis zum Ende des ersten Semesters des Masterstudiums erlangt wird. Zum Zeitpunkt der Bewerbung müssen dazu mindestens 120 Leistungspunkte [...] im gesamten Bachelor-Studium erbracht sein und nachgewiesen werden. Dabei zählen nur die vollständig abgeschlossenen Module. Darüber hinaus muss die Bachelorarbeit zur Anfertigung bei der zuständigen Prüfungsstelle angemeldet sein. Die Zulassung wird unter der Bedingung ausgesprochen, dass der Abschluss bis zum Ende der Rückmeldefrist für das zweite Semester des Masterstudiums nachgewiesen wird.
(siehe https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... kue-86.pdf)
Sie müssten also bis zum Ende der Bewerbungsphase die Module, die Ihnen noch für die 120 Leistungspunkte fehlen, abschließen, um diese Zugangsvoraussetzung für den Master of Education zu erfüllen. Ob dies möglich ist, können Sie bei den für die Module zuständigen Fachbereichen erfragen.

Bitte lassen Sie es mich wissen, falls Sie noch weitere Fragen haben.

Liebe Grüße
Thomas Walter