Bewerbung Master
Verfasst: Mo 30. Mär 2020, 21:15
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich werde im nächsten Sommersemester mein Lehramtstudium für Sonderpädagogik mit dem Bachelor abschließen. Nun ist es so, dass ich von der Regelstudienzeit abweiche und statt die geplanten drei Jahre, nur zwei Jahre benötige. Ich habe alle fehlenden Module im vergangenen Wintersemester belegt, und kann sie im Sommersemester abschließen.
Durch die Verkürzung kommt es zu einigen Verzerrungen in meinem Studienplan. Mit der Folge, dass ich mich nicht für den anschließenden Master bewerben kann, weil ich derzeit 103 Leistungspunkte und nicht die erforderlichen 120 Leistungspunkte aufweisen kann. Diese werden als Bewerbungsvoraussetzung genannt. Auch meine Bachelor-Arbeit, die bereits aus einem vorherigen Studium für das Unterrichtsfach Sozialwissenschaften anerkannt wurde, wird mir erst dann in Stine eingetragen, wenn ich nachweisen kann, dass ich 120 Leistungspunkte habe.
Ich suche nun nach einer Lösung für mein Problem. Ich bin mir bewusst, dass die
Regelstudienzeit eher verlängert und nicht verkürzt wird. Dennoch wünsche ich mir sehr, dass mir kein Nachteil daraus entsteht, weil ich das Studium schneller absolviere.
Ich wünsche mir einen nahtlosen Übergang in das Masterstudium und hoffe sehr, Sie können mich in dieser Angelegenheit unterstützen.
Ich würde mich freuen, wenn ich von Ihnen höre und verbleibe
Mit besten Grüßen
Michael Damm
ich werde im nächsten Sommersemester mein Lehramtstudium für Sonderpädagogik mit dem Bachelor abschließen. Nun ist es so, dass ich von der Regelstudienzeit abweiche und statt die geplanten drei Jahre, nur zwei Jahre benötige. Ich habe alle fehlenden Module im vergangenen Wintersemester belegt, und kann sie im Sommersemester abschließen.
Durch die Verkürzung kommt es zu einigen Verzerrungen in meinem Studienplan. Mit der Folge, dass ich mich nicht für den anschließenden Master bewerben kann, weil ich derzeit 103 Leistungspunkte und nicht die erforderlichen 120 Leistungspunkte aufweisen kann. Diese werden als Bewerbungsvoraussetzung genannt. Auch meine Bachelor-Arbeit, die bereits aus einem vorherigen Studium für das Unterrichtsfach Sozialwissenschaften anerkannt wurde, wird mir erst dann in Stine eingetragen, wenn ich nachweisen kann, dass ich 120 Leistungspunkte habe.
Ich suche nun nach einer Lösung für mein Problem. Ich bin mir bewusst, dass die
Regelstudienzeit eher verlängert und nicht verkürzt wird. Dennoch wünsche ich mir sehr, dass mir kein Nachteil daraus entsteht, weil ich das Studium schneller absolviere.
Ich wünsche mir einen nahtlosen Übergang in das Masterstudium und hoffe sehr, Sie können mich in dieser Angelegenheit unterstützen.
Ich würde mich freuen, wenn ich von Ihnen höre und verbleibe
Mit besten Grüßen
Michael Damm